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Gastkommentare - Pro : Im Zweifel zum Arzt

Pflicht zur ärztlichen Altersbestimmung?

22.01.2018
2023-08-30T12:33:48.7200Z
2 Min

D as Kindeswohl wird vom Grundgesetz besonders geschützt. Es ist also zentral für Behörden, das Alter der Menschen hier zu kennen - auch das der Flüchtlinge, die oft ohne Papiere einreisen: Unbegleitete Minderjährige werden nicht in Sammelunterkünften untergebracht, sondern der Obhut von Jugendämtern übergeben. Vor allem aber schützen hohe rechtliche Hürden sie vor einer Abschiebung, wenn kein Schutzstatus erteilt wird. Das hat sich, darf man unterstellen, herumgesprochen. Es gibt Fälle, in denen erwachsene Migranten sich als minderjährig ausgaben. Der Staat hat das Recht und die Pflicht, solche Täuschungen aufzudecken, die auch die generelle Hilfsbereitschaft gegenüber Schutzsuchenden untergraben.

Die Behörden sollten daher die verfügbaren Mittel zur Altersbestimmung ausschöpfen, Jugendämter angehalten sein, stärker auf medizinische Erkenntnisse wie das Röntgen des Handwurzelknochens zurückzugreifen. Auch diese Methode bietet keine 100-prozentige Genauigkeit, akkurater als die bloße "Inaugenscheinnahme" ist sie allemal. Wer das als unzulässige Verletzung des Rechts auf Unversehrtheit geißelt, übertreibt maßlos. Wo liegt der Unterschied zum Polizisten, der Alkoholsündern gegen deren Willen Blut abnehmen darf, um Trunkenheit am Steuer nachzuweisen? Und eine Strahlenbelastung, die jedem Zahnarztbesucher vor der Wurzelbehandlung zugemutet wird, soll für Asylbewerber unzumutbar sein? Unverhältnismäßig wäre einzig ein aktionistisches Gesetz, das alle unbegleiteten Minderjährigen automatisch zum Röntgen schickt. In Zweifelsfällen aber sollte es für die Ämter kein Vertun geben, dass sie Ärzte zu Rate ziehen. Die zuständigen Bundesländer sollten hier klare Dienstanweisungen geben.