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Vor 55 Jahren... : NS-Vergangenheit vor Gericht

17.12.2018
2023-08-30T12:34:39.7200Z
1 Min

20.12.1963: Erster Auschwitzprozess beginnt Die Verbrechen der NS-Zeit wurden im Nachkriegsdeutschland lange Zeit verdrängt. Doch Anfang der 1960er Jahre holte das Verdrängte die bundesdeutsche Öffentlichkeit wieder ein. Am 20. Dezember 1963 begann im Frankfurter Römer der erste Auschwitzprozess. Auslöser waren nicht Ermittlungen oder eine koordinierte staatliche Aufarbeitung von NS-Verbrechen, sondern ein ehemaliger Auschwitz-Häftling, der bereits 1958 Ex-SS-Angehörige belastet hatte. Die Männer hatten vorher unbehelligt in der Bundesrepublik gelebt. Der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer erreichte, dass alle Taten von Auschwitz in einem gebündelten Prozess in Frankfurt verhandelt wurden. Gegen den Widerstand einiger Politiker und einflussreicher Anwälte wurde gegen 22 Beschuldigte das Verfahren wegen gemeinschaftlichen Mordes eröffnet. Das Echo in der Bevölkerung, die laut einer Umfrage mehrheitlich gegen den Prozess war, war groß: Erstmals bekamen die Untaten des NS-Regimes Namen und Gesicht. Zum ersten Mal drang das Ausmaß der Verbrechen ins Bewusstsein. An den insgesamt 183 Verhandlungstagen wurden 359 Zeugen aus 19 Staaten gehört - 211 von ihnen waren ehemalige Häftlinge. Die Angeklagten wollten von dem Massenmord nichts gewusst haben. Am 19. August 1965 fiel das Urteil: drei Freisprüche, elf Haftstrafen zwischen drei und 14 Jahren, sechsmal lebenslänglich. Zwei Angeklagte waren wegen Krankheit aus der Hauptverhandlung ausgeschieden. In den folgenden zwei Auschwitzprozessen wurden fünf Angeklagte verurteilt. Benjamin Stahl