Piwik Webtracking Image

Gastkommentare - Pro : Befriedete Debatte

Abtreibungsrecht beibehalten?

26.02.2018
2023-08-30T12:34:25.7200Z
1 Min

Jahrelang tobte in Deutschland ein Kulturkampf um eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Mit einer Fristenregelung, einer Beratungspflicht und einer vorgeschriebenen Bedenkzeit von drei Tagen konnte ein vertretbarer Ausgleich zwischen dem Recht auf das Leben des ungeborenen Kindes und dem Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren gefunden werden. Diese Gesetzgebung, die sich in den Paragrafen 218 und 219 des Strafgesetzbuches widerspiegelt, hat die gesellschaftliche Debatte befriedet. Zudem konnte mit der bestehenden Regelung und flankierenden Aufklärungskampagnen gegen ungewollte Schwangerschaften die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche von mehr als 130.000 im Jahr 1996 auf 98.000 im Jahr 2016 gesenkt werden. Wir sollten diese Debatte nicht wieder eröffnen.

Eine Reformdebatte über die Frage, ob und in welcher Form Mediziner ihre ärztliche Leistung zum Schwangerschaftsabbruch öffentlich bekannt machen dürfen, würde alte Gräben wieder aufreißen. Dies zeigen Äußerungen aus den Reihen der Linksfraktion, in denen in der Diskussion um das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbruch die "Abschaffung aller Anti-Abtreibungsgesetze" gefordert wird.

Der Paragraf 219a hat seine Berechtigung. Die Gesellschaft sollte einer verzweifelten Schwangeren helfen, sich für das Leben, für das Kind zu entscheiden. Fällt die Entscheidung dennoch gegen das ungeborene Kind aus, haben die Frauen keine Schwierigkeiten, einen seriösen Arzt zu finden, der auf dem modernen Stand der Medizin den Eingriff vornimmt. Dass dafür kein Preisvergleich im Internet möglich ist, ist richtig. Ein Schwangerschaftsabbruch ist kein normaler Eingriff. Wir sollten ihn nicht normalisieren.