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SOZIALES : Zank um Leistungen für Asylbewerber

18.03.2019
2023-08-30T12:36:18.7200Z
2 Min

Eine geplante Anhebung der Leistungen für Asylbewerber hat vergangene Woche im Bundestag zu einer neuerlichen Kontroverse über die Migrationspolitik geführt. In einer von seiner Fraktion beantragten Aktuellen Stunde monierte Gottfried Curio (AfD), dass nach dem Willen der SPD das "Taschengeld" für Asylbewerber, das zusätzlich zum Existenzminimum gezahlt werde, auf 150 Euro erhöht werden solle. Dies sei ein falsches Signal: "Sie lotsen doch damit die Menschen vorsätzlich hierher, aus Nachbarländern in Europa, aus Afrika", kritisierte Curio. Schon heute zahle Deutschland mit die höchsten Sozialleistungen in Europa.

Peter Weiß (CDU) verwies darauf, dass ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorgebe, wie die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes zu gestalten sind. Bei der Einbringung der notwendigen Anpassung des Asylbewerberleistungsgesetzes ins Parlament werde man aber gleichzeitig für abgelehnte und ausreisepflichtige Asylbewerber vorsehen, dass sie keinen Anspruch auf volle Leistungen haben. Diese schon geltende Rechtslage wolle man insbesondere in Fällen verschärfen, in denen ausreisepflichtige Asylbewerber ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen.

Konstantin Kuhle (FDP) nannte es "völlig klar", dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der "notwendige persönliche Bedarf" von Asylbewerbern angepasst werden müsse. Dabei gehe es um Menschen, bei denen noch nicht klar sei, ob sie ein Bleiberecht haben. Wichtigstes Ziel müsse also sein, dass der Status des Asylbewerbers sich auf eine möglichst kleine Gruppe erstreckt und möglichst kurz andauert. Notwendig sei daher, die Asylverfahren zu beschleunigen und Georgien sowie die Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsstaaten einzustufen.

15 Euro Susann Rüthrich (SPD) hob hervor, dass der "notwendige persönliche Bedarf" kein Almosen sei, sondern ein Rechtsanspruch. Diese jetzt maximal 135 Euro sollten Zeitungsberichten zufolge nun nach drei Jahren ohne Anpassung an die steigenden Kosten auf 150 Euro angehoben werden. Dazu habe den Bundestag noch nicht einmal ein aktueller Gesetzentwurf der Bundesregierung erreicht. Ohnehin könne man nicht ernsthaft glauben, dass 15 Euro mehr jemanden dazu bewegen würde, sein Leben "auf der Flucht zu riskieren" und alles hinter sich zu lassen.

Ulla Jelpke (Linke) sagte, Menschen "fliehen nicht, weil sie sich ein Taschengeld erhoffen, sondern weil sie Schutz suchen vor Krieg, vor Verfolgung und vor Armut". Der eigentliche Skandal sei, dass "dieses niedrige 135-Euro-Taschengeld" nach drei Jahren jetzt erst auf 150 Euro erhöht werde. Dabei wäre es seit 2016 notwendig gewesen, die Leistungen der Asylsuchenden jährlich an die Inflation anzupassen. Ohnedies mache das Asylbewerberleistungsgesetz "Geflüchtete sozialpolitisch eh schon zu Menschen dritter Klasse".

Wie Jelpke forderte Filiz Polat (Grüne) die Aufhebung dieses Gesetzes. In der Debatte gehe es "mitnichten um ein Taschengeld", sondern "um ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums". Dabei sei die Regierung gesetzlich verpflichtet, die Asylbewerberleistung regelmäßig anzupassen. Das Bundessozialministerium wolle indes "nicht nur an einem diskriminierenden Sondergesetz festhalten", sondern schiebe "die nächste Neuberechnung auf 2020".