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presserecht : Keine Auskunft

FDP und Grüne wollen Informationspflichten der Bundesbehörden per Bundesgesetz regeln

18.03.2019
2023-08-30T12:36:18.7200Z
4 Min

Journalisten und Zeitungsverleger fordern eine gesetzliche Regelung des Presseauskunftsrechts gegenüber Bundesbehörden. Der derzeitige gesetzlose Zustand müsse beendet werden, da Journalisten für ihre Arbeit Rechtssicherheit benötigten, machten Klaus-Josef Döhring Hauptgeschäftsführer des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV), und Christoph Fiedler, Geschäftsführer für Europa- und Medienpolitik beim Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, während einer Expertenanhörung des Innenausschusses vergangene Woche deutlich. Sie begrüßten daher einen von Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Gesetzentwurf (19/4572), der die Regelung des Presseauskunftsrechts gegenüber Bundesbehörden auf einem "mindestens den Landespressegesetzen entsprechendem Niveau" durch ein Bundesgesetz vorsieht. Weiterhin soll mit dem Gesetz geregelt werden, dass das Informationszugangsrecht auch die Akteneinsicht umfasst. Zudem ist in der Vorlage eine "Erleichterung des Eilrechtsschutzes" in Presseauskunftsverfahren geplant. Zustimmung erhielt auch ein FDP-Antrag (19/6054), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der sich an den bestehenden Landespressegesetzen orientiert und der das Recht auf Auskunftserteilung sowie auf Akteneinsicht für die Presse vorsieht.

Auf Bedenken stießen die Vorlagen beim Medienrechtler Matthias Cornils von der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und dem Staatsrechtler Klaus Ferdinand Gärditz von der Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Beide meldeten Zweifel an der Verfassungskonformität einer bundesgesetzlichen Regelung an.

Dass nun schon seit Jahren über eine solche Regelung diskutiert wird, hat mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2013 zu tun. Seinerzeit hatte ein Redakteur der "Bild"-Zeitung auf Erteilung von Auskünften durch den Bundesnachrichtendienst (BND) hinsichtlich der Frage, wie viele Nationalsozialisten bei der Gründung des BND mitgemischt hatten, geklagt. Der Journalist bezog sich bei der Klage auf einen im Berliner Pressegesetz, einem Landespressegesetz, geregelten Anspruch. Ein bis dahin gängiges Verfahren, liegt doch das Pressewesen in der Gesetzgebungskompetenz der Länder.

Überraschendes Urteil Umso überraschender fiel dann das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig aus. Durch Landespressegesetze könnten Bundesbehörden nicht zu Auskünften verpflichtet werden, befanden die Richter. Ein Anspruch auf Auskunft ergebe sich lediglich aus den Regelungen zur Pressefreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes, der jedoch auf einen "Minimalstandard" begrenzt ist. Seitdem, so beklagen Journalisten und Verleger, hätten verschiedenste Bundesbehörden eine Informationserteilung mit Verweis auf das Urteil abgelehnt oder stark eingeschränkt.

Glasklare Regelungen Das muss ein Ende haben, findet DJV-Hauptgeschäftsführer Döhring. Journalisten bräuchten Rechtssicherheit für ihre Arbeit, sagte er während der Anhörung. Daher müsse das Recht auf Information "glasklar geregelt sein". Grundsätzlich müsse gelten: Was mit Steuergeldern finanziert worden sei, müsse öffentlich zugänglich sein.

Verlegervertreter Fiedler befand, es sei an der Zeit, dass der Gesetzgeber einen solchen Auskunftsanspruch gegenüber Bundesbehörden schafft. Der derzeitige "gesetzlose Zustand für Auskunftsansprüche gegenüber Bundesbehörden" müsse entweder durch eine eindeutige gesetzliche Regelung beendet werden, oder dadurch, dass die Bundesregierung die landesgesetzlichen Presseauskunftsansprüche gegenüber Bundesbehörden "wieder" für anwendbar erklärt. Aus Sicht Fiedlers ist ersteres vorzuziehen. Verfassungsrechtliche Bedenken stünden dem nicht im Wege.

Tania Röttger vom Rechercheverbund Correctiv begrüßte die Initiativen von FDP und Grünen. Ein Bundesgesetz, so ihre Forderung, müsse jedoch weit über die in den Landespressegesetzen enthaltenen Ansprüche hinausgehen. Gut sei der Ansatz der Grünen, Vertreter von Online-Medien auch als Pressevertreter im Sinne des Gesetzes anzusehen, sagte Röttger.

Der Rechtsanwalt Christoph Partsch nannte die derzeitige Praxis verfassungswidrig. Eine Vielzahl von Bundesbehörden lehne jegliche Auskünfte ab. Auch wenn viele Gerichte inzwischen das Recherchebedürfnis der Presse anerkennen und kreativ ableiten würden, "gibt es Rechtssicherheit und schnelle Ergebnisse für den recherchierenden Journalisten derzeit nicht", sagte er.

Aus Sicht von Klaus Ferdinand Gärditz ist jedoch keine Bundeskompetenz für eine Neuregelung zu erkennen, "auch wenn grundrechts- und demokratiepolitisch betrachtet Gründe dafür sprechen, ein Bundespresseauskunftsrecht zu schaffen".

Auf eine Klärung dieser Frage durch das Bundesverfassungsgericht ist laut Gärditz nicht zu hoffen. Die Richter hätten die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen, weil aus ihrer Sicht eine Verletzung von Grundrechten nicht vorgelegen habe.

Normenkontrollverfahren Medienrechtler Cornils zog in Zweifel, ob eine bundesgesetzliche Regelung tatsächlich etwas bringt. In der bisherigen Rechtsprechung sei die Frage der Auskunftsansprüche schließlich immer wieder erörtert worden. Man überschätze die Gesetzgebung in ihrer Bedeutung, wenn man annehme: "Wird das alles aufgeschrieben, hat man sehr viel gewonnen", sagte Cornils.

Auf der anderen Seite habe eine gesetzliche Fixierung aber auch Vorteile. Sie entspräche dem Bedürfnis nach einer rechtstaatlichen "Normalisierung". Schließlich solle die Bestimmung von Rechten und Pflichten durch parlamentarisches Gesetz erfolgen "und nicht durch richterliche Verfassungsauslegung", fügte er hinzu. Auch die Kompetenzfrage ließe sich durch ein Gesetz höchstrichterlich klären. Mittels eines Normenkontrollverfahrens könnte das Bundesverfassungsgericht gezwungen werden, sich der Frage anzunehmen, sagte Cornils.