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recht : EU-Reform zum Urheberrecht stößt auf Kritik

18.03.2019
2023-08-30T12:36:18.7200Z
2 Min

Die Pläne der EU, das Urheberrecht an das Internetzeitalter anzupassen, stoßen auch im Bundestag auf heftigen Widerstand. Alle Oppositionsfraktionen stellten sich in der vergangenen Woche in einer auf Verlangen der Fraktion Die Linke anberaumten Aktuellen Stunde gegen einen Entwurf, über den das Europäische Parlament Ende März abstimmen will. Er sieht mehr Pflichten für Plattformen wie Facebook oder Youtube vor. In der Folge fürchten Gegner allerdings den vermehrten Einsatz von Upload-Filtern, die bereits beim Hochladen prüfen, ob Bilder, Videos oder Musik urheberrechtlich geschützt sind.

"Ohne die massive Ausweitung von Filtersystemen werden die Reformanforderungen nicht zu erfüllen sein", warnte Petra Sitte (Die Linke). Da diese nicht zwischen erlaubten und unerlaubten Inhalten unterscheiden könnten, werde das Internet unfreier und unsicherer. Die Große Koalition habe die Chance vertan, ein modernes und zeitgemäßes EU-Urheberrecht auf den Weg zu bringen, urteilte sie.

Für die AfD kritisierte Joana Cotar, die Richtlinie werde das Internet, "wie wir es kennen, zerstören". Angesicht der großen Datenmengen, die auf Plattformen wie Youtube oder Facebook hochgeladen würden, hätten die Firmen keine Alternative zu Upload-Filtern. Die Folge sei eine massive Überfilterung auf Kosten der freien Meinungsäußerung.

Manuel Höferlin (FDP) und Tabea Rößner (Grüne) warfen der Union und SPD einen Bruch des Koalitionsvertrages vor; darin hatten beide Parteien den Einsatz von Filtern ausgeschlossen. Außerdem monierten auch sie, dass die Technik nicht zwischen echten Urheberrechtsverletzungen und erlaubter Satire und Zitaten unterscheiden könne.

Ausnahmen Christian Lange (SPD), Parlamentarischer Staatsekretär für Justiz und Verbraucherschutz, versicherte der Opposition, die Bundesregierung nehme den Schutz der Meinungsfreiheit "sehr ernst". So sollten nicht gewerblich betriebene Enzyklopädien wie Wikipedia oder Online-Marktplätze und Open Souce-Plattformen, ebenso von den Vorgaben ausgenommen werden wie Firmen, die seit weniger als drei Jahren bestünden und deren Jahresumsatz bei weniger als zehn Millionen Euro liege. Die großen Konzerne sollten hingegen verpflichtet werden, Inhalte zu entfernen, für die von den Urhebern keine Lizenz erteilt worden sei, und dafür sorgen, dass nicht genehmigte Werke nicht erneut auf ihrer Plattform erscheinen ("Stay-Down-Prinzip"). Außerdem sei ein neutraler Beschwerdemechanismus vorgesehen. Lange räumte jedoch ein, dass die Bundesregierung sich "großzügigere Ausnahmen" gewünscht hätte, der Entwurf ohne einen Kompromiss aber gescheitert wäre.

Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) erklärte, die Richtlinie ziele auf das Geschäftsmodell der großen Internetplattformen. Diese verdienten an der Werbung beispielsweise im Umfeld von hochgeladenen Musikvideos viel Geld, von dem die Urheber bisher aber kaum profitierten. Sie könnten in Zukunft faire Lizenzverträge mit den Konzernen aushandeln, sollte die Reform umgesetzt werden. Auch hänge über den Nutzern dann nicht mehr "das Damoklesschwert der Abmahnung". Insgesamt, zeigte sich die Unionsabgeordnete, überzeugt, bringe die Richtlinie die unterschiedlichen Rechte und Pflichten in Einklang.