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MOBILITÄT : Hürden für Verbote

Bundestag beschließt Ausnahmen und Regeln zum Umgang mit Diesel-Fahrsperren

18.03.2019
2023-08-30T12:36:18.7200Z
3 Min

Ausnahmen für neue Diesel-Autos, Kontrollen nur als Stichproben: Die Bundesregierung will die Folgen von Fahrverboten in Städten möglichst gering halten. Eine der Regelungen, die der Bundestag vergangene Woche mit den Novellen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen hat: Sperrungen für ältere Diesel sollen in der Regel nur in Städten mit höherer Überschreitung der Grenzwerte für gesundheitsschädliches Stickstoffdioxid als bisher als verhältnismäßig gelten. Überwacht werden sollen solche Fahrverbote anhand der Nummernschilder, allerdings nur stichprobenartig und mit mobilen Kontrollgeräten.

Umweltstaatssekretär Florian Pronold (SPD) betonte, dass der Stickoxid-Grenzwert nicht verändert werde. "Fahrverbote sind ein hartes Mittel, und sie sind erst dann verhältnismäßig, wenn nicht abzusehen ist, dass die Grenzwerte durch die Nutzung anderer Mittel sehr bald eingehalten werden können." Pronold verwies darauf, dass viele Fahrer darauf vertraut hätten, "einen Diesel zu kaufen, der sauber ist, der umweltgerecht ist". Mit den Änderungen werde dafür Sorge getragen, "dass diejenigen, die nachrüsten, nicht von Fahrverboten betroffen sind".

Marc Bernhard (AfD) kritisierte, dass mit Fahrverboten "Millionen Dieselbesitzer kalt enteignet, die Existenz vieler Handwerksbetriebe gefährdet und Millionen von Arbeitsplätzen bedroht" würden. Mit dem Gesetz würde der Manipulation Tür und Tor geöffnet, sagte Bernhard und verwies auf unterschiedliche Handhabungen in München und Stuttgart: "Aufgrund des gleichen Gesetzes kann es bei der gleichen Stickstoffdioxidkonzentration zu Fahrverboten kommen oder auch nicht."

Karsten Möring (CDU) betonte, dass am Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft weiterhin festgehalten werde: "Wir werden ihn erreichen müssen, und wir werden ihn auch erreichen". Man verschaffe aber bei geringfügigen Überschreitungen übergangsweise die Möglichkeit, durch "die Förderung von Elektromobilität, den Umbau des öffentlichen Nahverkehrs, die digitale Verkehrssteuerung" die Grenzwert-Einhaltung zu erreichen.

Judith Skudelny (FDP) kritisierte, dass der neue Grenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter im Gesetz genauso aus der Luft gegriffen sei wie der EU-Schwellenwert von 40 Mikrogramm. Die Umwelt werde nicht dadurch geschont, "dass wir den Verkehr in die Nebenstraßen und in die Ortschaften verdrängen".

Ralph Lenkert (Die Linke) kritisierte, dass die Bundesregierung die Grenzwerte verwässere. Richtig gewesen wären stattdessen ein Verkaufsverbot für die grenzwertüberschreitenden Autos und für die Käufer wahlweise Nachrüstungen oder Entschädigungen "zulasten der betrügerischen Hersteller".

Auch der Abgeordnete Oliver Krischer (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte, dass die Bundesregierung mit "diesem komischen Gesetzentwurf, der gar nichts bewirkt, der eine Shownummer ist" lediglich an den Grenzwerten herumschraube. "Nicht ein einziges Fahrzeug hat bis heute eine Hardwarenachrüstung bekommen."

Heftige Kritik mussten Koalitionsfraktionen und Regierung von der Opposition auch bei den Plänen zur Überwachung von Fahrverboten einstecken. Gero Storjohann (CDU) betonte in der Debatte zwar, dass die Koalition auf Datenschutzbedenken eingegangen sei: Es gebe "keine flächendeckende Kontrolle und keine verdeckten Kontrollen", Löschfristen seien auf zwei Wochen verkürzt worden. Auch Arno Klare (SPD) sprach davon, "einen sehr angemessenen, pragmatischen Modus der Überprüfung für den Fall zu schaffen, dass Fahrverbote unvermeidbar sind".

Dirk Spaniel (AfD) prophezeite hingegen eine "anlasslose Massenüberwachung", die die kommunale Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten lahmlegen werde. "Fahrverbote kann man mit verhältnismäßigem Aufwand nicht wirksam kontrollieren und durchsetzen."

Oliver Luksic (FDP) sprach von einer "Dieselrasterfahndung". Das Gesetz sei unverhältnismäßig, weil es in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingreife: "Wegen einer Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld in Höhe von 20 beziehungsweise 80 Euro werden jetzt alle Autofahrer überwacht."

Andreas Wagner (Die Linke) kritisierte, dass hier nur an den Symptomen herumgedoktert werde: "Anstatt endlich die Ursachen der Luftverschmutzung zu beseitigen, setzt die Bundesregierung auf die Überwachung von Autofahrerinnen und Autofahrern." Auch Stefan Gelbhaar (Grüne) argumentierte, dass die Gesundheit der Anwohner mit diesem Gesetz "keinen Zentimeter" geschützt werde. "Es geht Ihnen allein darum, so zu tun als ob." Die Einführung einer blauen Plakette wäre ein "viel milderes und ein viel effektiveres Mittel" als die kamerabasierte Überwachung von Einfahrverboten.

Länder stimmen zu Die Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (19/6335, 19/8257) beschloss das Plenum in namentlicher Abstimmung mit 459 Ja- und 118-Nein-Stimmen bei 72 Enthaltungen. Keine Mehrheiten fand eine Reihe von Anträgen und Entschließungsanträgen der vier Oppositionsfraktionen. Die Änderungen im Straßenverkehrsgesetz wurden im Hammelsprungverfahren mit 249 Stimmen gegen 198 Stimmen in einer vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen (19/6334, 19/6926). Für beide Gesetzesinitiativen gab zudem am vergangenen Freitag der Bundesrat grünes Licht.