Piwik Webtracking Image

frauen : Keine Einigkeit über Lohnlücke

Linke und Grüne scheitern mit Anträgen für geschlechtergerechte Gehälter

25.03.2019
2023-08-30T12:36:18.7200Z
3 Min

Statistisch verdienen Frauen in Deutschland rund 21 Prozent weniger als Männer. Die Ursachen für diesen sogenannten "Gender Pay Gap" sind unterschiedlich, reichen von der prinzipiell schlechteren Bezahlung in klassischen Frauenberufen, über den höheren Anteil von Frauen in Teilzeit bis hin zu einem niedrigen Anteil in gut bezahlten Führungsetagen von Unternehmen. Berücksichtigt man diese Faktoren, so schrumpft die Lohnlücke - der bereinigte Gender Pay Gap - je nach Berechnung auf zwei bis sechs Prozent. Der Verdacht liegt nahe, dass in diesem Bereich Frauen trotz gleicher Qualifikation und Arbeit schlechter bezahlt werden.

Transparenz Um gegen Lohndiskriminierung vorzugehen, verabschiedete der Bundestag 2017 nach langen Debatten das Entgelttransparenzgesetz. Dies räumt Arbeitnehmern in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten das Recht auf Auskunft über die Entgeltstrukturen im Unternehmen ein. Bereits bei seiner Verabschiedung hatten die Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen moniert, dass das Gesetz nicht geeignet sei, um wirksam gegen die Diskriminierung von Frauen vorzugehen. Zum einen seien durch die 200-Beschäftigten-Regelung rund 60 Prozent der berufstätigen Frauen vom Auskunftsrecht ausgenommen. Zum anderen fehle ein Verbandsklagerecht, um gegen Lohndiskriminierung vorzugehen. Es sei den Frauen nicht zuzumuten, allein gegen den Arbeitgeber vor Gericht zu ziehen.

Verbandsklagerecht Am vergangenen Freitag debattierte der Bundestag erneut über das Entgelttransparenzgesetz. Mit ihrer gemeinsamen Forderung nach einem Verbandsklagerecht konnten sich Grüne und Linke aber ebenso wenig durchsetzen wie die Linksfraktion mit dem Ansinnen, den verbrieften Auskunftsanspruch unabhängig von der Größe des Betriebes zu gewähren sowie alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber ab 25 Beschäftigten zu verpflichten, die Entgeltgleichheit regelmäßig zu überprüfen. Die Anträge der beiden Fraktionen (19/1005;19/1192) wurden mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und AfD abgelehnt.

Von Seiten der Union und der SPD wird darauf verwiesen, dass das Entgelttransparenzgesetz erst seit einem Jahr in Kraft sei. Es sei deshalb viel zu früh, seine Wirksamkeit zu bewerten. Die Forderung nach einem Verbandsklagerecht wird in der Koalition jedoch unterschiedlich bewertet. Die Unionsfraktion lehnt dies mit dem Hinweis ab, dass dies eine juristische Einzelfallprüfung nicht ersetzen könne. Die Sozialdemokraten hingegen würden das Verbandsklagerecht selbst gerne einführen, allerdings habe man sich mit dem Koalitionspartner darauf nicht einigen können.

Die FDP-Fraktion wiederum bezweifelt, dass eine Verschärfung des Entgelttransparenzgesetzes die Ursachen für die Lohnlücke beseitigen würde. Wichtiger sei es, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch den konsequenten Ausbau der Kita-Betreuung zu verbessern. Frauen hätten oftmals nicht die Möglichkeit, einer Vollzeitbeschäftigung nachzugehen. Zudem müssten jene veralteten Rollenklischees aufgebrochen werden, die verhinderten, dass mehr Frauen besser bezahlte technische Berufe ergriffen.

Nach Ansicht der AfD-Fraktion ist der "Gender Pay Gap" bei "realistischer Betrachtung" gar nicht existent. Die statistische Lohnlücke zwischen Männern und Frauen sei eben nicht auf unterschiedliche Bezahlung bei gleicher Qualifikation und Arbeit zurückzuführen. Bereinige man den Wert um Faktoren wie Berufswahl und Teilzeit, dann bleibe vom "Gender Pay Gap" nichts übrig. Somit sei weder ein Verbandsklagerecht noch die betriebliche Prüfung auf Entgeltgleichheit nötig.