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FREIWILLIGENDIENSTE : Engagement für 20 Stunden

Bundestag ermöglicht Teilzeit für Jugendliche

25.03.2019
2023-08-30T12:36:18.7200Z
2 Min

Jugendliche unter 27 Jahre können einen Freiwilligendienst zukünftig auch in Teilzeit absolvieren. Den entsprechenden Gesetzentwurf (19/7839) von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) zur Änderung des Jugendfreiwilligendienstgesetzes verabschiedete der Bundestag am vergangenen Freitag ohne Gegenstimmen; lediglich die FDP- und die Linksfraktion enthielten sich. Die Regelung gilt sowohl für den Bundesfreiwilligendienst als auch für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ). Eine vergleichbare Regelung gab es bislang nur im Sonderprogramm "Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug", das Ende 2018 ausgelaufen ist.

Berechtigtes Interesse Mit dem Gesetz wird ein Freiwilligendienst von mindestens 20 Wochenstunden ermöglicht, wenn ein "berechtigtes Interesse" des Freiwilligen und das Einverständnis der Einsatzstelle vorliegt. Ein berechtigtes Interesse soll analog zum Berufsbildungsgesetz vorliegen, wenn der Freiwillige ein eigenes Kind oder einen nahen Angehörigen betreut, schwerbehindert ist oder aus anderen gesundheitlichen Gründen den Freiwilligendienst nicht in Vollzeit leisten kann beziehungsweise vergleichbare schwerwiegende Gründe vorliegen. Ein Rechtsanspruch besteht allerdings nicht.

Die Teilzeitmöglichkeit wurde von allen Fraktionen begrüßt. Die Oppositionsfraktionen mahnten jedoch, dass dies lediglich ein erster Schritt sein könne, um das ehrenamtliche Engagement auszubauen. Der familienpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Grigorios Aggelidis, forderte, die Belange von Senioren im Bundesfreiwilligendienst stärker zu berücksichtigen. Die Liberalen wollen die wöchentliche Dienstzeit von mindestens 20 Stunden für Menschen über 65 Jahre aufheben und die Mindestdauer des Dienstes für Senioren auf zunächst vier Wochen mit der Option auf eine Verlängerung verkürzen. Den Antrag (19/8225) lehnte der Bundestag mit den Stimmen aller anderen Fraktionen ab.

Katrin Werner (Linke), Anna Christmann (Grüne) und Nicole Höchst (AfD) kritisierten, dass die Vorschläge des Unterausschusses Bürgerschaftliches Engagement zum Ausbau der Freiwilligendienste in dem Gesetz nicht berücksichtigt worden seien.

Svenja Stadler (SPD) begrüßte hingegen das "kleine, feine Gesetz", das innerhalb von zwei Sitzungswochen des Bundestages die parlamentarische Beratung durchlaufen habe. Michael Kießling (CSU) forderte, die in diesem Jahr erhöhten Bundesmittel für die Freiwilligendienste sollten auch im kommenden Haushaltsjahr auf einem "vergleichbaren Niveau" bleiben.