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gesundheit : Risiken für Ärzte bei Therapien mit Cannabis

Mangelnde Wirkungsnachweise

25.03.2019
2023-08-30T12:36:18.7200Z
3 Min

Verschiedene Gesundheitsexperten halten den jetzigen Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen bei Therapien mit Medizinalcannabis für sinnvoll. In einer Expertenanhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages zu dem Thema in der vergangenen Woche machten Ärzteverbände wie auch der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) deutlich, dass ein Verzicht auf diese Regelung für die Mediziner mit zusätzlichen Risiken verbunden wäre. Zugleich plädierten einige Sachverständige dafür, rund zwei Jahre nach der Verabschiedung des Cannabisgesetzes die Regelungen für die Ausgabe von Cannabis zu medizinischen Zwecken in einigen Punkten anzupassen. Die Sachverständigen äußerten sich auch in schriftlichen Stellungnahmen.

Unklare Wirkung Gegenstand der Anhörung waren Gesetzentwürfe der Fraktionen von Die Linke (19/6196) und Bündnis 90/Die Grünen (19/5862), in denen gefordert wird, den Genehmigungsvorbehalt der Kassen zu streichen. Ferner verlangt die FDP-Fraktion in einem Antrag (19/4835), die Möglichkeit zu schaffen, Medizinalcannabis in Deutschland gezielt zum Export anzubauen. Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag (19/8278) eine wissenschaftliche Nutzenbewertung für Medizinalcannabis analog dem Arzneimittelrecht.

Die Bundesärztekammer (BÄK) wandte sich gegen eine Streichung des Genehmigungsvorbehaltes. Cannabis in Form von Blüten und Extrakten sei nicht mit anderen Arzneimitteln zu vergleichen. So mangele es Cannabisarzneien an wissenschaftlichen Wirkungsnachweisen sowie an dem Nachweis eines über bereits verfügbare Therapien liegenden Nutzens. Es handele sich auch angesichts der gebotenen Wirtschaftlichkeit um eine Ausnahmeverordnung, die eine Einzelfallgenehmigung durch die Krankenkassen rechtfertige.

Ähnlich argumentierte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Die jetzige Regelung erhöhe die Sicherheit für die Ärzte, da sich diese dann nicht gegenüber den Krankenkassen in Wirtschaftlichkeitsprüfungen rechtfertigen müssten, Cannabispräparate verordnet zu haben. Nachvollziehbar sei die Forderung, dass bei einem Wechsel der Cannabissorte zur optimalen Einstellung der Patienten keine erneute Genehmigung der Kassen erforderlich sei. Eine solche Neuregelung sei in einem kommenden Gesetzentwurf vorgesehen.

Der GKV-Spitzenverband erklärte, angesichts der enttäuschenden Evidenzlage diene die nachrangige Versorgung mit Cannabisarzneimitteln dem Schutz der Patienten. Mit der Vorabprüfung durch die Kassen könne auch sichergestellt werden, dass die Indikationsstellung des Arztes den gesetzlichen, medizinischen und wirtschaftlichen Anforderungen gerecht werde.

Boomende Produktion Der Palliativmediziner Knud Gastmeier berichtete, die durch den Genehmigungsvorbehalt begründete hohe Ablehnungsrate sei in seiner Praxis belegbar und treffe insbesondere multimorbide geriatrische Schmerz- und Palliativpatienten. Ein Wegfall des Genehmigungsvorbehaltes ohne rechtliche Absicherung der Ärzte würde sich jedoch negativ auswirken. Daher sollten die Wirtschaftlichkeitsprüfungen ausgesetzt werden, bis sich konsensfähige Therapiestandards entwickelt hätten.

Mehrere Sachverständige befürworteten, in Deutschland produzierten Cannabis auch für den Export vorzusehen. Dies würde die Versorgungssicherheit erhöhen, argumentierte der Mediziner Jan P. Witte. Es sei absehbar, dass die zur Produktion ausgeschriebenen Mengen nicht ausreichten, um den inländischen Bedarf zu decken.

Wie der Sachverständige Werner Sipp mit aktuellen Zahlen belegte, ist die Produktion von Medizinalcannabis international sprunghaft gestiegen. Hauptproduzenten seien das Vereinigte Königreich, Kanada und Israel.

Ärzte zögerlich Nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) sind viele der gewünschten Veränderungen nicht in der Praxis angekommen. So erhielten zahlreiche Patienten keine Behandlung, weil sie keinen Arzt fänden, der ihnen solche Medikamente verschreibe oder Lieferengpässe für Cannabisblüten eine Therapie verhinderten. Auch lehnten Krankenkassen eine Kostenübernahme oft ab, weil Erkrankungen nicht als schwerwiegend eingestuft würden. Dabei werde übersehen, dass nahezu alle Erkrankungen, bei denen Cannabismedizin nützlich sein könne, von leicht bis schwerwiegend eingeschätzt würden. Dies sollte gesetzlich berücksichtigt werden. .