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Organspende : Weiter Debatte um eine Gewissensfrage

Widerspruchs- oder Entscheidungslösung

08.04.2019
2023-08-30T12:36:19.7200Z
3 Min

Nach der Orientierungsdebatte Ende November 2018 liegen seit der vergangenen Woche zwei Vorschläge für eine Neuregelung der Organspende auf dem Tisch. Eine Gruppe von Abgeordneten um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und den SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach plädiert für die sogenannte doppelte Widerspruchslösung. Diese Regelung sieht vor, dass künftig jeder Bürger ein potenzieller Organspender ist, der dies nicht zu Lebzeiten ausgeschlossen hat.

Jeder soll die Möglichkeit bekommen, in einem zentralen Register einzutragen, ob eine Organentnahme erlaubt oder dem widersprochen wird, wobei die Festlegung jederzeit wieder geändert werden kann. Liegt kein Eintrag vor, werden die nächsten Angehörigen gefragt, ob ihnen ein schriftlicher Widerspruch oder ein der Organentnahme entgegenstehender Wille des Verstorbenen bekannt ist. Ist das nicht der Fall, können Organe entnommen werden. Ein eigenes Entscheidungsrecht haben Angehörige nicht.

Seit 2012 gilt in Deutschland die sogenannte Entscheidungslösung. Ohne Zustimmung der betreffenden Person zu Lebzeiten ist eine Organentnahme nicht zulässig. Zugleich werden die Versicherten regelmäßig von den Krankenkassen über die Möglichkeit einer postmortalen Spende informiert und mit Organspendenausweisen versorgt.

Verbindliche Ansprache Ein zweiter Reformvorschlag sieht vor, dass es bei dieser Freiwilligkeit bleibt. Die Gruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock und den CDU-Abgeordneten Heribert Hirte, der sich Parlamentarier von CSU, SPD, FDP und Linke angeschlossen haben, werben für eine "bewusste und freiwillige Entscheidung", die "nicht durch den Staat erzwungen" werden dürfe.

Die Widerspruchslösung führe in die falsche Richtung, wecke Ängste und senke das Vertrauen in die Organspende, heißt es in einer Mitteilung der Initiatoren. Auch dieser Vorschlag beinhaltet ein Online-Register, in dem Bürger ihre Entscheidung dokumentieren und jederzeit ändern können, wobei analog zum Organspendenausweis neben Zustimmung und Ablehnung auch Auswahl und Ausschluss bestimmter Organe sowie die Übertragung der Entscheidung auf eine andere Person möglich sein sollen.

Die Ausweisstellen werden dem Vorschlag der "verbindlichen Ansprache" zufolge dazu verpflichtet, die Bürger mit Informationsmaterial zu versorgen und bei Abholung der Ausweise, spätestens alle zehn Jahre, zur Eintragung in das Spendenregister aufzufordern. Die Entscheidung kann sofort vor Ort oder später getroffen werden. Ferner sollen Hausärzte ihre Patienten regelmäßig über die Organspende beraten und sie zur Eintragung in das Register ermutigen.

Mehr Spender Die Zahl der Organspender ist seit Jahren viel zu niedrig, um den Bedarf auch nur annähernd zu decken. Dies soll mit der Reform besser werden. Nach aktuellen Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) hat es 2018 insgesamt 955 postmortale Organspender gegeben. Das ist ein Anstieg um rund 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr, als die Spenderzahl mit 797 allerdings auf einem Allzeittief lag. Auch die Anzahl der gespendeten Organe erhöhte sich von 2.594 um rund 20 Prozent auf 3.113, darunter 1.607 Nieren. Wie aus dem DSO-Jahresbericht 2018 weiter hervorgeht, stehen noch rund 9.400 schwer kranke Patienten auf der Warteliste für ein Spenderorgan.

Der Bundestag hat unlängst einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Zusammenarbeit und Strukturen bei der Organspende (19/6915) beschlossen. Dies soll dazu beitragen, dass potenzielle Organspender besser erkannt werden. Dazu wird die Rolle der Transplantationsbeauftragten in den Entnahmekrankenhäusern gestärkt. Die Kliniken bekommen zudem mehr Geld. In absehbarer Zeit soll ohne Fraktionszwang über die gesetzliche Grundlage für die Organspende entschieden werden. Die DSO erklärte, das Jahr 2019 biete Chancen, die Organspende auf einen anhaltend guten Weg zu bringen.