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INNERES : Elektronischer Ausweis

Neue Möglichkeit in Europa

15.04.2019
2023-08-30T12:36:20.7200Z
2 Min

Der Bundestag hat den Weg zur Einführung einer sogenannten eID-Karte frei gemacht. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD verabschiedete das Parlament vergangene Woche einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/8038) bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in modifizierter Fassung (19/9078). Danach sollen Bürger der EU und anderer Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) künftig eine eID-Karte zum elektronischen Identitätsnachweis beantragen können. Zum EWR gehören neben den EU-Staaten auch Island, Liechtenstein und Norwegen.

In ihrer Vorlage verweist die Bundesregierung darauf, dass der deutsche Personalausweis und der elektronische Aufenthaltstitel bereits mit einer Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis ausgestattet sind. Die so genannte eID-Funktion oder Online-Ausweisfunktion ermögliche dem Karteninhaber, seine Identität gegenüber Online-Diensten einfach und sicher nachzuweisen, wenn man etwa online ein Führungszeugnis beantragt oder seine Steuererklärung einreicht. Allerdings sei die eID-Funktion nicht für jedermann zugänglich: Der deutsche Personalausweis werde nur an Deutsche ausgegeben und einen elektronischen Aufenthaltstitel bekomme nur, wer als Ausländer dem Aufenthaltsgesetz unterfällt und ein Aufenthaltsrecht hat. Insbesondere Unionsbürger hätten somit keinen Zugang zur Online-Ausweisfunktion. Außerdem sei diese auch für deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben, in einem wesentlichen Punkt nicht zugänglich, denn nach gegenwärtiger Rechtslage werde eine Auslandsadresse nicht in den Personalausweis aufgenommen.

Daher soll die eID-Karte auf freiwilliger Basis eingeführt werden, die von Staatsangehörigen des EWR beantragt werden kann. Die eID-Karte sei "kein Ausweispapier im klassischen Sinne, sondern eine einfache Chipkarte, auf der die wichtigsten Identifizierungsdaten (also insbesondere Name, Geburtsdatum und -ort, Adresse) abgespeichert sind", heißt es in der Vorlage weiter. Damit erhielten die genannten Personenkreise die Möglichkeit, "mittels der eID-Funktion deutsche E-Government-Dienstleistungen auf höchstem Vertrauensniveau abzuwickeln".

Vorgesehen ist zudem, im Normalfall auch eine Auslandsadresse in den Personalausweis aufzunehmen. Gerade im Ausland wohnhafte deutsche Staatsangehörige hätten ein berechtigtes Interesse daran, deutsche Verwaltungsdienstleistungen über das Internet in Anspruch zu nehmen, um so Zeit und lange Reisen zu sparen. Durch die geplante Neuregelung würden sie in die Lage versetzt, ihre Adresse über die Online-Ausweisfunktion nachzuweisen.