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gesundheit : Keine Mehrheit für erleichterte Sterbehilfe

Ärzte wollen auch in extremen Notlagen nicht Suizidbeihilfe leisten. FDP-Antrag abgelehnt

15.04.2019
2023-08-30T12:36:20.7200Z
3 Min

Die FDP-Fraktion ist in der vergangenen Woche mit einem Vorstoß zur Erleichterung der Sterbehilfe gescheitert. Bei der Abstimmung über den Antrag (19/4834) gab es kein fraktionseinheitliches Votum. Union und SPD lehnten den Antrag überwiegend ab, Gegenstimmen kamen auch aus der Grünen-Fraktion. Die Linke votierte für den Vorstoß, die AfD enthielt sich.

Die FDP-Fraktion fordert Rechtssicherheit für schwer kranke Menschen in extremen Notlagen. Für unheilbar kranke Patienten, die sterben wollten, müsse der Erwerb eines "Betäubungsmittels für eine Selbsttötung" ermöglicht werden, hieß es in dem Antrag der Abgeordneten.

Zur Begründung verwiesen die FDP-Politiker auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) von März 2017. Das Gericht hatte entschieden, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) den Erwerb eines Betäubungsmittels, das eine schmerzlose Selbsttötung ermöglicht, in extremen Ausnahmen nicht verwehren darf.

Sensible Fragen In Folge des Urteils bestünden praktische und rechtliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit den geltenden Regelungen zum Erwerb von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung einerseits und der strafrechtlichen Beurteilung des Verbotes der Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) andererseits. Denn nun müsse eine Abteilung des BfArM über existenzielle Schicksale und die höchst sensible Frage der Selbsttötung im Einzelfall entscheiden. Zuletzt habe das Bundesgesundheitsministerium die Behörde angewiesen, Anträge zur Selbsttötung abzulehnen. Dieser Zustand sei nicht haltbar. Die FDP forderte ein Bescheidungsverfahren für die Anträge Betroffener.

Experten uneins In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses im Februar zu dem Thema hatten sich Rechts- und Gesundheitsexperten unterschiedlich positioniert. Strafrechtsexperten schlugen eine Rechtsbereinigung vor. So könnte das Problem durch eine Ergänzung im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) gelöst werden. Dort könnte geregelt werden, dass und unter welchen Voraussetzungen eine Verschreibung von Betäubungsmitteln für eine Selbsttötung zulässig sei.

Die Ärzteverbände lehnen eine Beihilferolle hingegen strikt ab. Die Bundesärztekammer (BÄK) erklärte: "Ärzte leisten Hilfe beim Sterben, aber nicht zum Sterben." Es dürfe keine Option ärztlichen Handelns sein, in hoffnungslosen Lagen einem Patienten eine aktive Tötung zu empfehlen oder daran mitzuwirken.

In der Schlussdebatte sagte Rudolf Henke (CDU), der Vorstoß liefe darauf hinaus, einen Antrag beim BfArM zu stellen, und dann erginge in einem Bescheidungsverfahren ein amtlicher Bescheid darüber, ob ein tödliches Arzneimittel abgegeben werden könne oder nicht. Dabei habe sich der Bundestag gegen die auf Wiederholung angelegte Suizidassistenz entschieden. Es wäre widersprüchlich, nun einer Behörde ein Bescheidungsverfahren einzuräumen. Auch stehe mit der Palliativmedizin eine Alternative zur Verfügung. Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) argumentierte, Behörden dürften kein Werturteil darüber abgeben, welches Leben lebenswert sei und welches nicht. Harald Weinberg (Linke) erwiderte, die Betroffenen seien in Not, aber entscheidungsfähig und wollten freiwillig aus dem Leben scheiden. Katrin Helling-Plahr (FDP) kritisierte, die Betroffenen würden um ihr Recht gebracht, selbstbestimmt zu sterben. Martina Stamm-Fibig (SPD) warb dafür, die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Suizidbeihilfe abzuwarten und dann im Bundestag gegebenenfalls erneut fraktionsübergreifend über die Sterbehilfe zu beraten. Diesem Vorgehen schloss sich der AfD-Abgeordnete Detlev Spangenberg an.