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Soziales : Sozialschutz für Beschäftigte

15.04.2019
2023-08-30T12:36:20.7200Z
1 Min

Der Bundestag hat in der vergangenen Woche einem Gesetzentwurf (19/8460; 19/9292) der Bundesregierung zu einer Empfehlung des Rates für einen besseren Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbständige in der EU zugestimmt.

Der Vorschlag soll vor allem dem Grundsatz 12 der Europäischen Säule sozialer Rechte dienen, wonach alle Arbeitnehmer und Selbständige das Recht auf angemessenen Sozialschutz haben. Die Ratsempfehlung ist rechtlich nicht bindend und begründet keine neue sozialpolitische Kompetenz auf europäischer Ebene. Das Gesetz schafft lediglich die Grundlage dafür, dass der deutsche Vertreter im Rat dem Vorschlag des Rates zustimmen darf.

In der Debatte verwies Dagmar Schmidt (SPD) darauf: "Ein gemeinsamer Binnenmarkt braucht eine gemeinsame sozialpolitische Antwort." Martin Sichert (AfD) fragte: "Aus welchem Grund sollten wir Deutsche ein Interesse daran haben, dass andere Staaten mitbestimmen, wie unser Sozialsystem aussieht?" Wie die AfD, so lehnte auch die FDP den Gesetzentwurf ab. Carl-Julius Cronenberg (FDP) warnte, einen Einstieg in die Vergemeinschaftung von Sozialpolitik dürfe es nicht geben. Peter Aumer (CSU) warf der AfD vor, den Entwurf nicht richtig gelesen zu haben: "Es geht nicht darum, deutsche Hoheitsrechte zu übertragen." Wolfgang Strengmann-Kuhn (Grüne) sagte, "mehr soziale Sicherheit ist gut, egal ob in Griechenland oder bei uns". Jessica Tatti (Die Linke) betonte, Europa müsse endlich ein Europa der Beschäftigten werden, deshalb stimme ihre Fraktion dem Entwurf zu.