Piwik Webtracking Image

recht : Gebührenanpassung bei Anwälten

Koalition will mit den Ländern über eine Aufstockung beraten

13.05.2019
2023-08-30T12:36:21.7200Z
2 Min

Eine Anpassung der Rechtsanwaltsgebühren ist aus Sicht aller Fraktionen notwendig, um den Zugang zum Recht auch in der Fläche weiter zu ermöglichen. Ein solcher Antrag der FDP-Fraktion (19/8266) wurde in der vergangenen Woche jedoch mit den Stimmen der Koalition und bei Enthaltung der AfD abgelehnt. CDU/CSU und SPD verwiesen auf aus ihrer Sicht fehlende konstruktive Gestaltungsvorschläge und eine im Voraus notwendige Absprache mit den Ländern, da eine Gebührenerhöhung deren Zustimmung bedürfe.

In diesem Fall nehme die FDP es als Kompliment auf, Klientelpolitik zugunsten der Rechtsanwälte zu machen, sagte deren Abgeordneter Jürgen Martens. Verbessert werden müssten die wirtschaftlichen Bedingungen derjenigen Anwälte, die nicht nach hohen Stundensätzen, sondern nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechneten und die Masse der Fälle bearbeiteten. Diese seien im täglichen Leben der Bürger entscheidend für die Wahrnehmung und das Funktionieren des Rechtsstaates.

Esther Dilcher (SPD) wies den Vorwurf zurück, die Koalition würde die Länder nur als Begründung für ihre Untätigkeit vorschieben. Es sei wichtig, diese von vornherein mit ins Boot zu nehmen. Die Justizministerkonferenz im Juni solle genutzt werden, um sich mit den Ländern zu verständigen. Im Bundesjustizministerium laufe das Verfahren bereits, und auch der Rechtsausschuss beschäftige sich damit. Jan-Marco Luczak (CDU) stimmte der Begründung des Antrags zu. Letztmalig seien die Gebühren vor fast sechs Jahren erhöht worden. Die FDP mache es sich mit ihrem Antrag aber zu einfach. Er sei nur "Stückwerk", sagte Luczak. Friedrich Straetmanns (Linke) und Katja Keul (Grüne) unterstützten den Antrag. Straetmanns sagte, ein solches Gesetz vorzulegen, sei von der Bundesregierung nicht zu viel verlangt. Rechtsanwälte müssten wirtschaftlich arbeiten können, ohne von Mandaten mit höherer Gebührenvereinbarung abhängig zu sein. Keul sagte, die in der Fläche tätigen, nach dem RVG abrechnenden Rechtsanwälte seien "quasi die Hausärzte des Rechtsstaates". Die Gebührenordnung sei deren Abrechnungsgrundlage und garantiere auch einkommensschwächeren Bürgern den Zugang zum Recht. Deshalb müsse sich die Vergütung an den Kosten orientieren.

Stephan Brandner (AfD) warf der FDP vor, auf einen fahrenden Zug aufzuspringen, denn seine Partei habe das Thema bereits Ende Januar auf die Tagesordnung des Rechtsausschusses gesetzt. Die AfD halte eine kurzfristige Gebührenanpassung für dringlich.