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DDR-Rentenrecht : Ausgleich in Sicht

Ein Fonds für soziale Härtefälle soll Ende des Jahres Gestalt annehmen

13.05.2019
2023-08-30T12:36:21.7200Z
4 Min

Die aktuelle Bundesregierung war noch nicht im Amt, da legte Die Linke im Herbst 2017 schon einen Antrag zum DDR-Rentenrecht vor. Für den Bundestag war dies kein neues Thema, schon in früheren Wahlperioden beschäftigte er sich wiederholt, vorrangig auf Betrieben der Linken, mit dem Thema. Es war zwar nicht nur Die Linke, die feststellte, dass es im Zuge der sogenannten Rentenüberleitung (RÜG) 1991 zu Ungerechtigkeiten gekommen war. Jedoch lehnten die anderen Fraktionen mehrheitlich Regelungen zu Ansprüchen aus DDR-Zusatzversorgungssystemen für einzelne Berufs- oder Personengruppen ab. Einzig die Grünen sprangen der Linken unter anderem mit Anträgen zu geschiedenen Frauen bei, für die kein Versorgungsausgleich nach westdeutschem Muster existierte.

Die aktuelle Debatte vom vergangenen Freitag erzeugte deshalb zwar einerseits ein Déjà-vu-Erlebnis. Aber etwas hatte sich im Vergleich zur letzten Bundestagsdebatte dieser Art Ende 2015 doch geändert: Zum einen ist nun mit der AfD eine Fraktion im Bundestag, die im Osten erfolgreich ist und nun ebenfalls in Anträgen die Anerkennung von Besonderheiten des DDR-Rentenrechts fordert. Zum anderen scheint der von vielen geforderte Fonds zur Entschädigung sozialer Härtefälle Gestalt anzunehmen.

Acht Anträge Grundlage der Debatte waren mehrere Anträge der Linksfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Die Linke: 19/858, 19/220, 19/4614; Grüne: 19/983) zu in der DDR geschiedenen Frauen, der Anerkennung von Einmalzahlungen und zur finanziellen Entlastung der ostdeutschen Bundesländer sowie entsprechende Petitionen, zu denen eine Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses vorlag (19/9290). Der Ausschuss für Arbeit und Soziales (19/3056, 19/1028 neu, 19/1378) und der Haushaltsausschuss (19/6152) hatten die Ablehnung der Anträge empfohlen, ein Votum, dem sich der Bundestag anschloss. Vier Anträge wurden im Anschluss an die Debatte an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen: Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Alterssicherung für Bergleute in der Braunkohleveredelung (19/9949); zwei Anträge der AfD-Fraktion zur rentenrechtlichen Gleichstellung von Einmalzahlungen (19/9971) und für einen Härtefallfonds für in der DDR geschiedenen Frauen (19/9972); ein Linken-Antrag zur allgemeinen Anerkennung von DDR-Renten (19/7981).

Keine Maximalforderungen Für Abwechslung auf der Rednerliste sorgte der thüringische Ministerpräsident Bodo Ramelow, der auf Betreiben der Linken eingeladen wurde. Er verwies auf das Beispiel einer Frau, die 17 Jahre im Betrieb ihres Mannes als mithelfende Angehörige gearbeitet hatte und der diese Jahre für die Rente nicht angerechnet würden. Dies stehe stellvertretend für 17 Fallgruppen, die jeder ostdeutsche Abgeordnete genau kenne. "Es geht um die Anerkennung von Lebensleistung von Menschen, die im Zuge der Rentenüberleitung eine bestimmte Form der Diskriminierung erlebt haben", betonte Ramelow. Er forderte, dass der Härtefallfonds, der im Koalitionsvertrag von Union und SPD verankert sei, nun endlich kommen müsse.

Daniela Kolbe (SPD) versicherte, bis Ende des Jahres solle ein Vorschlag stehen, wie ein solcher Fonds konkret ausgestaltet werden könne. Es gebe viel Bewegung in der Debatte und es sei gut, dass die Beteiligten nun von ihren Maximalforderungen abgewichen seien und statt auf einer centgenauen Abrechnung auf eine Entschädigungslösung hinarbeiten würden. Es dürfe aber nicht auf verschiedene Härtefallfonds für einzelne Gruppen hinauslaufen, sondern auf einen, der die Ansprüche zusammenfasst, sagte Kolbe.

Eckhardt Rehberg (CDU) war es wichtig, dem Eindruck entgegen zu treten, dass ostdeutsche Rentner in den vergangenen 30 Jahren benachteiligt worden seien. "Das Gegenteil ist der Fall", sagte er. Das 1991 eingeführte System der Höherwertung ostdeutscher Löhne habe zu einem beispiellosen Anstieg der Ostrenten geführt, dank der Solidarität des Westens. Natürlich könne man immer Einzelfälle herausgreifen, aber insgesamt betrachtet, sei die Rentenüberleitung eine Erfolgsgeschichte gewesen, so Rehberg.

So ähnlich bewerteten auch die Liberalen das Thema. Johannes Vogel (FDP) betonte die riesige Herausforderung, das Sozialsystem der DDR in das bundesdeutsche zu integrieren. Das sei sehr gut gelungen, auch wenn es in Einzelfällen zu Ungerechtigkeiten gekommen sei. Vogel lobte den Plan der Koalition, einen Fonds zu schaffen, der soziale Härtefälle, die auf die Rentenüberleitung zurückgehen, ausgleichen soll. Das mache mehr Sinn als Lösungen für einzelne Gruppen, sagte er.

»Gesamtdeutsche Debatte « Ulrike Schielke-Ziesing (AfD) bezeichnete es als "groben Fehler", dass bei der Rentenüberleitung die Situation geschiedener Frauen nicht beachtet wurde. Darauf habe auch ein Ausschuss der Uno hingewiesen und eine Lösung angemahnt. Bis auf einen Satz im Koalitionsvertrag sei jedoch nichts geschehen. Aufgrund des Alters der Betroffenen sei eine zeitnahe Lösung nötig, forderte Schielke-Ziesing.

Markus Kurth (Grüne) warf Daniela Kolbe vor, zwar "therapeutisches Talent" zu besitzen, aber nichts Konkretes vorzuweisen. Die Rentenüberleitung sei eine großartige Sache gewesen, habe aber einige besonders benachteiligte Gruppen hervorgebracht, weshalb es auch Sinn mache, diese einzeln zu betrachten. Kurth forderte, die Debatte nicht mehr als Ost-West-Debatte zu führen, sondern als gesamtdeutsche Debatte über die Anerkennung von Lebensleistung im Alter.