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geschäftsordnung : Abstimmung abgesetzt

13.05.2019
2023-08-30T12:36:21.7200Z
1 Min

Die AfD-Fraktion ist in der vergangenen Woche mit dem Versuch gescheitert, gleich drei Kandidaten für das noch vakante Amt des Bundestagsvizepräsidenten zur Wahl zu stellen. Die übrigen Fraktionen wiesen dieses Vorgehen zurück und setzten den ursprünglich vorgesehenen Wahlgang ganz von der Tagesordnung ab.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Marco Buschmann, warf der AfD "Taschenspielertricks" und "Scharlatanerie" vor. Die AfD spreche gar von einem "Krieg", nachdem mehrere ihrer Kandidaten für den Vizepräsidentenposten durchgefallen seien. Die AfD lege es darauf an, mit zeitraubenden Wahlen das Ansehen des Parlaments zu untergraben. Buschmann betonte, drei Kandidaten aus einer Fraktion für ein Amt zu benennen, sei "rechtlicher Blödsinn und an Peinlichkeit nicht zu überbieten". Der AfD stehe im Übrigen nur das Vorschlagsrecht zu, gewählt werden müsse ein Vizepräsident dann von der Mehrheit des Parlaments. Buschmann sagte, das Parlament und die Verfassung seien "wehrhaft" gegen ein solch obstruktives Vorgehen.

Stephan Brandner (AfD) rügte hingegen allgemein den "Bruch parlamentarischer Traditionen" zu Ungunsten der AfD. Das sei "eine Schande für das Parlament". Der Umgang der anderen Fraktionen mit dem der AfD zustehenden Vizepräsidentenposten sei "der Gipfel der Ignoranz und Willkür" und ein Verstoß gegen Geschäftsordnungs- und Verfassungsrecht. Zuletzt war AfD-Kandidat Gerold Otten bei der Wahl zum Vizepräsidenten gescheitert.