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WAHLRECHT : Kein Ausschluss bei Europawahl

13.05.2019
2023-08-30T12:36:21.7200Z
1 Min

Menschen, die auf eine gerichtlich bestellte Betreuung in allen Angelegenheiten angewiesen sind, sowie wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Straftäter sollen nicht mehr von Bundestags- oder Europawahlen ausgeschlossen werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion "zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze" (19/9228), der am 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten soll, verabschiedete der Innenausschuss vergangene Woche mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der AfD-Fraktion. Mit dem Gesetzentwurf sollen zugleich die "Grenzen zulässiger Assistenz bei der Ausübung des Wahlrechts" bestimmt und die Strafbarkeit der Wahlfälschung bei zulässiger Assistenz im Strafgesetzbuch klargestellt werden.

Im April hatte das Bundesverfassungsgericht auf Antrag von Bundestagsabgeordneten der FDP, der Linken und der Grünen angeordnet, dass die entsprechenden Wahlrechtsausschlüsse bei der bevorstehenden Wahl des Europaparlaments am 26. Mai nicht anzuwenden sind.

Einen Monat zuvor hatte der Bundestag mit 345 von 585 abgegebenen Stimmen bei 240 Enthaltungen einen Koalitionsantrag zur Aufhebung der genannten Wahlrechtsausschlüsse (19/8261) verabschiedet, in dem die entsprechende Wahlrechtsänderung bereits für den 1. Juli vorgesehen wurde. "Aus praktischen Gründen" sei eine "Umsetzung im Hinblick auf die bereits am 26. Mai 2019 stattfindende Europawahl nicht mehr möglich", hieß es damals in der Vorlage.