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KonzernE I : Votum ohne Folgen

Aktionäre sollen über Vergütung abstimmen

13.05.2019
2023-08-30T12:36:22.7200Z
1 Min

Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (19/9739) ist vom Bundestag am vergangenen Donnerstag nach erster Lesung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung überwiesen worden. Die Richtlinie (EU) 2017/828 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 soll die langfristige Mitwirkung der Aktionäre fördern und ist bis zum 10. Juni 2019 in deutsches Recht umzusetzen. Der Entwurf sieht unter anderem eine Verbesserung der Möglichkeiten der börsennotierten Gesellschaften zur Kommunikation mit ihren Aktionären vor. Für institutionelle Anleger, Vermögensverwalter und Stimmrechtsberater werden im Aktiengesetz Transparenzpflichten verankert. Zur Vergütung der Mitglieder der Unternehmensleitung sieht die Richtlinie ein Votum der Hauptversammlung über das als Rahmenregelung für die zukünftige Vergütung angelegte Vergütungssystem sowie einen Vergütungsbericht vor, mit dem vergangene Zahlungen offenzulegen sind. Diese Vorgaben sollen nach dem Entwurf unter Ausnutzung der gewährten Wahlmöglichkeiten behutsam in das deutsche System umgesetzt werden. Insbesondere ist vorgesehen, dass das nunmehr turnusgemäß verpflichtende Votum der Hauptversammlung über das Vergütungssystem des Vorstands inhaltlich lediglich beratenden Charakter hat, so dass die Kompetenz zur Festsetzung und Entwicklung eines entsprechenden Systems weiterhin eindeutig beim Aufsichtsrat verbleibt.