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Verkehr : Fahranfänger im Blick

Fahrlehrergesetz erneut geändert

13.05.2019
2023-08-30T12:36:22.7200Z
2 Min

Das erst 2017 vollständig neu gefasste Fahrlehrergesetz wird novelliert. Zu später Stunde am vergangenen Donnerstag stimmten Union, SPD, AfD und FDP dem durch den Verkehrsausschuss leicht abgeänderten Regierungsentwurf zu (19/8751, 19/9863). Linke und Grüne lehnten die Vorlage ab.

Ein gutes Recht werde somit ein Stück weit besser gemacht, befand Daniela Ludwig (CSU) während der kurzen Debatte, da die meisten Reden zu Protokoll gegeben wurden. Ludwig erinnerte daran, dass mit der Neufassung 2017 das Mindestalter für Fahrlehrer auf 21 Jahre herabgesetzt und der Berufszugang insgesamt attraktiver gestaltet worden sei. Durch die nun erfolgte Novellierung werde kein Mindestalter normiert, sondern eine dreijährige Fahrerfahrung als ausreichend festgeschrieben, um den Beruf des Fahrlehrers ergreifen zu können. Außerdem sei eine amtliche Anerkennung für Ausbildungsfahrlehrer eingeführt worden.

Die Kritik der Linksfraktion bezieht sich laut der vom Verkehrsausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung darauf, dass aus ihrer Sicht die Zugangsvoraussetzungen für die Tätigkeit des Fahrlehrers nach der weiteren Novellierung des Fahrlehrergesetzes zu gering sind. Dabei habe die Tätigkeit eines Fahrlehrers gerade für diejenigen, die erstmalig am motorisierten Straßenverkehr teilnehmen, "prägenden Charakter". Ähnlich argumentierten die Grünen. Durch verschiedene Änderungen des Gesetzentwurfs sei eine Reduktion der Qualität der Ausbildung von Fahrlehrenden eingeleitet worden. Dies sei angesichts der großen Herausforderungen, die der Straßenverkehr insbesondere in den Städten heute mit sich bringe, nicht zielführend.

Neben dem novellierten Fahrlehrergesetz stand auch ein Antrag der FDP (19/9921) auf der Tagesordnung, in dem eine Reform des begleiteten Fahrens ab 17 Jahren gefordert wird. Die Vorlage wurde an den Verkehrsausschuss überwiesen.

Die Liberalen verlangen von der Bundesregierung, durch eine Novellierung der Fahrerlaubnis-Verordnung die Registrierung, das 1-Punkt-Limit sowie das Mindestalter für Begleitpersonen zu streichen und allein einen achtjährigen ununterbrochenen Führerscheinbesitz als Voraussetzung für Begleitpersonen festzuschreiben.

"Voller Erfolg" Aus Sicht der FDP ist das begleitete Fahren im Rahmen des Führerscheins ab 17 "ein voller Erfolg". Daher habe die Verkehrsministerkonferenz einen Vorschlag gebilligt, das Mindestalter zur Teilnahme von 17 auf 16 Jahre zu senken. Diesem Vorhaben widerspräche jedoch die EU-Richtlinie über die Führerscheinerteilung, schreiben die Abgeordneten.

Neben dieser Altersbeschränkung behinderten außerdem die geltenden Regelungen für Begleitpersonen einen deutlicheren Beitrag des begleiteten Fahrens auf die Verkehrssicherheit. So müssten Begleitpersonen bis heute mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und dürften nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben.

Vor allem das geltende 1-Punkt-Limit ist nach Ansicht der FDP in seiner Ausgestaltung "inkonsequent und ineffizient". Aktuell darf laut FDP eine Person mit mehr als einem Punkt in Flensburg zwar als Fahrlehrer tätig sein, einen Gefahrguttransporter oder ein Flugzeug steuern, "aber nicht als Begleitperson fungieren".