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Menschenrechte : Prüfung dauert an

Streit um Zusatz zum UN-Sozialpakt

20.05.2019
2023-08-30T12:36:22.7200Z
2 Min

In der Bundesregierung gibt es weiterhin keine Einigkeit über die Unterzeichnung des bereits 2008 verabschiedeten Fakultativprotokolls zum UN-Sozialpakt, das die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte des Abkommens konkret einklagbar macht. Es müsse genau geprüft werden, inwieweit das darin verankerte Individualbeschwerderecht mit dem generellen Streikverbot von deutschen Beamten zu vereinbaren sei, erklärte ein Vertreter des Bundesinnenministeriums (BMI) vergangene Woche im Menschenrechtsausschuss. Bei einer Ratifikation müsse mit entsprechenden und erfolgreichen Beschwerden gerechnet werden.

Ein Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) stellte demgegenüber klar, dass sein Haus sich zum Koalitionsvertrag bekenne, wonach das Fakultativprotokoll noch in dieser Legislaturperiode ratifiziert werden soll. Damit sei eine wichtige internationale Vorbildwirkung verbunden, betonte er. Die Abstimmung mit dem BMI habe bisher aber nicht zum Erfolg geführt.

Unmut über den andauernden Dissens äußerten auch die Abgeordneten. Ein Vertreter der Unionsfraktion fragte nach den genauen Gründen für die Bedenken des BMI. Ein SPD-Abgeordneter kritisierte, dass die Bundesregierung internationale Verabredungen treffe, bei der nationalen Umsetzung aber mauere. Dabei sollte sie sich an die Vereinbarung im Koalitionsvertrag halten. Die FDP forderte - auch mit Blick auf das Wirken von deutschen Unternehmen im Ausland - eine Diskussion darüber, wie Menschenrechte auf internationaler Ebene durchgesetzt werden sollen.

Grüne und Linke haben Anträge (19/4561, 19/4554) zum Thema soziale Menschenrechte vorgelegt, die der Ausschuss jedoch ablehnte. Beide Fraktionen drängen darin auf die sofortige Ratifizierung des Fakultativprotokolls. Es müsse mehr Möglichkeiten geben, sich gegen eine Verletzung der Rechte im UN-Sozialpakt zu wehren, betonte eine Vertreterin der Linken. Die Grünen nannten es nicht nachvollziehbar, warum die Bundesregierung nach zehn Jahren Prüfung noch immer keine Entscheidung getroffen habe.

Die AfD, die beide Anträge ablehnte, erklärte hingegen, es sei aus ihrer Sicht nicht notwendig, den Menschenrechtsbegriff zu erweitern. In den allgemeinen Menschenrechten sei bereits alles Wesentliche enthalten. Laut dem BMAS-Vertreter ist unklar, wann die Prüfung zur Ratifizierung des Fakultativprotokolls durch die Bundesregierung abgeschlossen ist.