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Wahlrecht : Ausschluss ausgeschlossen

20.05.2019
2023-08-30T12:36:22.7200Z
1 Min

Menschen, die auf eine gerichtlich bestellte Betreuung in allen Angelegenheiten angewiesen sind, sowie wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Straftäter werden künftig nicht mehr von Bundestags- oder Europawahlen ausgeschlossen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD (19/9228), der Anfang Juli in Kraft tritt, verabschiedete der Bundestag vergangene Woche. Damit sollen zugleich die "Grenzen zulässiger Assistenz bei der Ausübung des Wahlrechts" bestimmt und die Strafbarkeit der Wahlfälschung bei zulässiger Assistenz im Strafgesetzbuch klargestellt werden. Ein gemeinsamer Entschließungsantrag von FDP, Linken und Grünen (19/10245), "die unklaren Regelungen zur Wahlrechtsassistenz" in dem Gesetzentwurf zurückzunehmen, fand keine Mehrheit.

Im April hatte das Bundesverfassungsgericht auf Antrag von Bundestagsabgeordneten der FDP, der Linken und der Grünen angeordnet, dass die entsprechenden Wahlrechtsausschlüsse bei der bevorstehenden Wahl des Europaparlaments am 26. Mai nicht anzuwenden sind.