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verteidigung : Es bleibt bei 41 Stunden

Einsatzbereitschaft soll erhöht werden

11.06.2019
2023-08-30T12:36:23.7200Z
2 Min

Mit einem Bündel unterschiedlicher Maßnahmen will Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) dem Personalmangel in der Bundeswehr zu Leibe rücken. Am vergangenen Donnerstag erteilte der Bundestag nun dem entsprechenden Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (19/9491) grünes Licht. Er verabschiedete den Gesetzentwurf in der durch den Verteidigungsausschuss geänderten Fassung (19/10682) mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und FDP und gegen das Votum der Linksfraktion. Die AfD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme.

Das Gesetz sieht vor, dass zukünftig auch Unteroffiziere unterhalb des Feldwebel-Dienstgrades aus der Laufbahn für Zeitsoldaten in die der Berufssoldaten wechseln können. Zudem werden die Einsatzmöglichkeiten für Reservisten ausgebaut und eine Teilzeitmöglichkeit geschaffen.

Umfangreiche Änderungen sieht das Gesetz bei der sozialen Absicherung von Soldaten vor. So werden die Beiträge der Bundeswehr zur Rentenkasse für Zeitsoldaten, Reservisten und freiwillig Wehrdienstleistende erhöht, ebenso der Wehrsold für Wehrdienstleistende. Zudem werden die Zuschüsse für die Eingliederung von Zeitsoldaten in den zivilen Arbeitsmarkt nach deren Ausscheiden angehoben. Verbesserungen gibt es auch bei der Behandlung von traumatisierten Soldaten. So werden zukünftig die Kosten für eine Einbeziehung von Angehörigen in die Therapie von Soldaten erstattet.

Der Verteidigungsausschuss hatte die Gesetzesvorlage vor allem bei den Regelungen zur Arbeitszeit und bei der Einsatzversorgung nach der Kritik von Verbänden und Interessenvertretungen der Soldaten in einer öffentlichen Anhörung noch einmal nachgebessert. So bleibt die Regelarbeitszeit der Soldaten von 41 Wochenstunden entgegen der ursprünglichen Planung der Bundesregierung nun doch unangetastet. Allerdings kann die arbeitszeitrechtliche Höchstgrenze von 48 Wochenstunden für zwölf Monate auf 54 Stunden in Fällen eines akuten Personalmangels erhöht werden. Betroffen davon ist vor allem der fliegerische Dienst bei der Luftraumüberwachung und beim maritimen Such- und Rettungsdienst. Die AfD-Fraktion hatte gefordert, die 41-Stunden-Woche im Regelbetrieb gänzlich zu streichen, da sie die Einsatzbereitschaft und die Ausbildung der Truppe gefährde. Der Bundestag lehnte den Antrag (19/9962) jedoch mit den Stimmen aller anderen Fraktionen ab.

Nachgebessert wurde zudem bei der Einsatzversorgung. So erhalten Soldaten zukünftig Leistungen nach dem Einsatzversorgungsgesetz nicht nur bei Verletzungen und Dienstunfällen in mandatierten Auslandseinsätzen, sondern auch in sogenannten "einsatzgleichen Verpflichtungen", etwa den Nato-Einsätzen im Baltikum. Die Bundesregierung hatte dies erst ab einer bestimmtem Gefährdungslage gewähren wollen, doch der Ausschuss strich diese Einschränkung aus der Gesetzesvorlage.

Die Kosten für das Gesetz beziffert die Bundesregierung auf 46 Millionen Euro im kommenden Jahr und ab 2021 auf 163 Millionen Euro.