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Migration : »Guter und ausgewogener Kompromiss«

Mit den Stimmen von Union und SPD beschließt das Parlament eine Öffnung des Arbeitsmarktes für Fachkräfte aus Drittstaaten

11.06.2019
2023-08-30T12:36:23.7200Z
3 Min

Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen hat der Bundestag am Freitag die von der Regierungskoalition vorgelegten Entwürfe eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (19/8285, 19/10714) und eines Gesetzes "über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung" (19/8286, 19/10707) verabschiedet. Ziel des ersten Gesetzes ist es, die Fachkräftesicherung "durch eine gezielte und gesteuerte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten zu flankieren". Dazu zufolge sollen künftig alle Fachkräfte, die über einen Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation verfügen, in den entsprechenden Berufen in Deutschland arbeiten können. Die Beschränkung auf besonders vom Fachkräftemangel betroffene "Engpassberufe" soll entfallen. Auch auf die Vorrangprüfung, ob nicht auch Deutsche oder EU-Bürger für die Stelle in Frage kommen, soll bei Fachkräften im Grundsatz verzichtet werden.

Für Fachkräfte mit Berufsausbildung soll zudem die Möglichkeit zur befristeten Einreise zur Arbeitsplatzsuche analog zur Regelung für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung geschaffen und für fünf Jahre befristet erprobt werden. Zudem soll mit dem Gesetz der Aufenthalt zu ergänzenden Qualifizierungsmaßnahmen für Drittstaatsangehörige mit im Ausland abgeschlossener Berufsbildung erweitert und attraktiver gestaltet werden. In den parlamentarischen Beratungen beschloss die Koalition unter anderem verschärfte Anforderungen an Menschen ab 45 Jahren, die nun für einen Aufenthalt zur Beschäftigung ein Mindestgehalt oder eine angemessene Altersversorgung nachweisen müssen.

Das Gesetz "über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung" zielt darauf ab, bei langfristigen Duldungen aus persönlichen Gründen für bestimmte Ausländer einen rechtssicheren Aufenthalt zu ermöglichen. Dabei geht es um Betroffene, die eine qualifizierte Berufsausbildung aufnehmen (Ausbildungsduldung) oder durch eine "nachhaltige Beschäftigung ihren Lebensunterhalt selbst sichern und gut integriert sind (Beschäftigungsduldung)". Von dem Gesetz können nur gut integrierte Geduldete profitieren, die vor dem 1. August 2018 eingereist sind.

Jahrzehntelange Debatte In der Debatte hob Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hervor, dass mit dem Gesetz eine jahrzehntelange Debatte zu dem Thema zu Ende gehe. Es sei geeignet, illegale Migration durch legale Möglichkeiten zurückzudrängen, und gewährleiste eine Zuwanderung von "Menschen, die nützlich sind für unser Land".

René Springer (AfD) sagte, das Gesetz sei nicht vom Willen der Menschen im Lande geleitet. Seine Fraktion wolle weder "Lohndumping durch Arbeitsmigration" noch eine Einwanderung in die Sozialsysteme.

Johannes Vogel (FDP) betonte, dass in Deutschland händeringend nach Fachkräften gesucht werde. Für diese Herausforderung sei das Gesetz "zu wenig", monierte Vogel.

André Hahn (Die Linke) bemängelte, das Fachkräfteeinwanderungsgesetz bediene einseitig die Interessen von Wirtschaftsverbänden und Firmen. Einwanderung werde "allein nach ökonomischen Verwertbarkeitskriterien" ausgerichtet: "Wer nützlich ist, darf kommen; alle andere müssen draußen bleiben".

Filiz Polat (Grüne) bescheinigte der Koalition eine "Einwanderungsverhinderungspolitik". Auch das Ausbildungs- und Beschäftigungsduldungsgesetz sei "vollkommen unzureichend".

Lars Castellucci (SPD) sagte, Deutschland sei ein Einwanderungsland, und Einwanderung brauche Regeln, die mit dem Gesetz geschaffen würden. "Es ist ein guter Tag für Deutschland, dass wir das heute tun", fügte er hinzu. Für ein solches Gesetz habe die SPD 20 Jahre gekämpft.

Mathias Middelberg (CDU) nannte das Fachkräfteeinwanderungsgesetz einen "sehr guten und ausgewogenen Kompromiss" zwischen einer Öffnung hin zu "mehr Einwanderung, die wir brauchen", und dem Ziel, diese Einwanderung bedarfsorientiert zu steuern.