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BILDUNG : Zulassung zu Hochschulen

11.06.2019
2023-08-30T12:36:23.7200Z
1 Min

Die Vergabe von Studienplätzen soll im Rahmen des Hochschulrahmengesetzes geändert werden. Mit der von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzesnovelle (19/10521), die der Bundestag am vergangenen Freitag in erster Lesung beriet und in die Ausschüsse überwies, soll ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 19. Dezember 2017 umgesetzt werden, das die Regelungen über die Studienplatzvergabe in der Humanmedizin teilweise für verfassungswidrig erklärt hat. Die Karlsruher Richter hatte dem Gesetzgeber eine Übergangsfrist bis Ende 2019 zur Änderung der Rechtslage eingeräumt. Von dem Urteil betroffen sind neben landesrechtlichen Regelungen zur Umsetzung des Staatsvertrages der Bundesländer über die Einrichtung einer gemeinsamen Einrichtung für die Hochschulzulassung auch der Paragraf 32 des Hochschulrahmengesetzes, der nun aufgehoben werden soll.

Zudem beriet der Bundestag über einen Antrag der Linksfraktion zur Hochschulzulassung (19/10623) und der FDP zum Kapazitätsrecht (19/10620). Beide Anträge wurden in die Ausschüsse überwiesen. Die Linken fordern, die Zulassung zum Studium ausschließlich an das Abitur oder Fachabitur, eine abgeschlossene berufliche Ausbildung oder einen vergleichbaren Abschluss zu knüpfen. Andere Voraussetzungen wie Sprachkenntnisse oder Praxiserfahrung müssten innerhalb des Studiums erworben werden können. Bewerber müssten zudem innerhalb von zwei Jahren einen Studienplatz erhalten.

Die Liberalen fordern die Bundesregierung auf, das Kapazitätsrecht zu reformieren. Trotz veränderter Anforderungen an die Hochschulen basiere die Vergabe von Studienplätzen und die Finanzierung der Hochschulen noch immer auf dem Kapazitätsrecht aus den 1970er Jahre. Dies verhindere Investitionen in ein besseres Betreuungsverhältnis und neue Studienformate.