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MENSCHENRRECHTE : Kritik an Todesstrafe

Ausschusserklärung zu Weißrussland

01.07.2019
2023-08-30T12:36:24.7200Z
2 Min

Der Menschenrechtsausschuss des Bundestages nimmt die Austragung der Europaspiele in der weißrussischen Hauptstadt Minsk zum Anlass, "eindringlich auf die sehr kritische Lage der Menschenrechte und die fortgesetzte Vollstreckung der Todesstrafe in Belarus hinzuweisen und auf eine deutliche und schnelle Verbesserung zu dringen". Das geht aus einer Erklärung des Ausschusses hervor (Ausschussdrucksache 19(17)61), die am Mittwoch mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke und gegen das Nein-Votum der AfD-Fraktion beschlossen wurde. Vertreter der AfD und der Linken kritisierten im Ausschuss insbesondere, dass sie bei der Ausarbeitung der Erklärung im Vorfeld nicht beteiligt worden seien.

Weißrussland ist das einzige Land auf dem europäischen Kontinent, das noch immer die Todesstrafe verhängt und vollstreckt, heißt es in der Erklärung. Die ersten positiven Schritte zur Einführung eines Moratoriums der Vollstreckung dieser Strafe seien in der vergangenen Woche durch die Vollstreckung von Todesurteilen zunichte gemacht worden.

Die Abgeordneten kritisieren insbesondere die Beschneidung der Presse-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit in Weißrussland. Die Opposition werde unvermindert in ihrer politischen Arbeit massiv behindert. Staatliche Repressionen richteten sich gegen Menschenrechtsaktivisten, Oppositionspolitiker, Journalisten und Blogger, Rechtsanwälte und Gewerkschafter. "Trotz vereinzelter Zeichen von Öffnung und einer damit einhergehenden Annäherung an die Europäische Union, die seit der Freilassung der politischen Gefangenen 2015 erkennbar sind, bleibt die Lage der Menschenrechte besorgniserregend. Es braucht einen glaubhaften wie verlässlichen Kurs für Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte und die Abschaffung der Todesstrafe", heißt es in der Erklärung. Es sei außerdem notwendig, dass die Vergabekriterien und -entscheidungen des Europäischen Olympischen Komitees für Großsportereignisse die menschenrechtliche Lage in potentiellen Austragungsstaaten in Zukunft stärker berücksichtigen.