Piwik Webtracking Image

innen IiI : IS-Kämpfern droht künftig Ausbürgerung

Koalition setzt Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes durch

01.07.2019
2023-08-30T12:36:24.7200Z
3 Min

Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen hat der Bundestag vergangene Woche einen Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts (19/9736, 19/11083) beschlossen. Am Freitag passierte die Gesetzesvorlage auch den Bundesrat.

Danach sollen Deutsche, die im Besitz einer weiteren Staatsangehörigkeit sind und sich "an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland" konkret beteiligen, künftig ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. Zugleich werden als Einbürgerungsvoraussetzungen eine gesicherte Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit festgeschrieben sowie die "Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse", was insbesondere bestehende Mehr- oder Vielehen ausschließt. Ferner wird die Frist zur Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung von bisher fünf auf zehn Jahre erhöht werden.

In der Bundestagsdebatte betonte Michael Kuffer (CSU), durch die Einführung eines "Verlusttatbestandes für terroristische Auslandskämpfer" werde auch verhindert, dass "Terroristen und Gewalttäter zurück ins Bundesgebiet reisen und zur Gefahr für die hier lebenden Menschen werden können". Kuffer hob zugleich hervor, dass Mehrehen "geradezu in Form eines Paradebeispiels unvereinbar" seien mit den "tragenden Strukturprinzipien der Ehe", die geschützt werden müssten. Der Staat dürfe es nicht zulassen, "dass hier ein vollkommen anderes Eheverständnis hoffähig gemacht wird".

Eva Högl (SPD) nannte es eine "klare und deutliche Regelung", dass "dass Personen, die in einer Viel- oder Mehrehe leben, keine deutschen Staatsbürger werden können". Dies sei "keine Leitkulturprüfung", sondern unterliege der gerichtlichen Kontrolle. Högl unterstrich zugleich, dass Bundesbürger, die sich einer terroristischen Vereinigung im Ausland anschließen, die deutsche Staatsangehörigkeit nur dann verlieren, wenn sie eine weitere Staatsangehörigkeit haben. Niemand werde in die Staatenlosigkeit entlassen.

Für Christian Wirth (AfD) ist es richtig, "dass Deutsche mit doppelter Staatsangehörigkeit ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren müssen, wenn sie sich als Terroristen betätigen". Es könne aber "niemandem einleuchten, dass man seine Staatsbürgerschaft verlieren soll, wenn man zum Beispiel beim ,Islamischen Staat' mitmacht, nicht aber, wenn man in Deutschland sich einer terroristischen Vereinigung anschließt", monierte er.

Stephan Thomae (FDP) sagte, es klinge "intuitiv zunächst einmal okay, dass ein deutscher Doppelstaatler, der sich an einer terroristischen Organisation im Ausland beteiligt, die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren kann". Es seien aber "nun einmal Deutsche mit Familie, Eltern, Geschwistern hier in Deutschland". Thomae kritisierte zugleich die Fristverlängerung bei der Rücknahme der Einbürgerung von fünf auf zehn Jahre als unverhältnismäßig. Auch bei der gesicherten Identität und Staatsangehörigkeit schieße die Koalition über das Ziel hinaus: "Ein Somalier hätte niemals die Chance, bei uns eingebürgert zu werden, weil in Somalia keine Behörden existieren, die uns eine Staatsangehörigkeit bestätigen können", argumentierte er.

Ulla Jelpke (Linke) verwies darauf, dass sich das Gesetz nicht rückwirkend auf IS-Anhänger anwenden lasse, die sich jetzt in Gefangenenlagern in Syrien und im Irak befinden. Auch sei der automatische Verlust der Staatsbürgerschaft ohne Verhältnismäßigkeits- und Härtefallprüfung europarechtswidrig. Jelpke wandte sich zugleich dagegen, Einbürgerungen von der "Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse" abhängig zu machen. Dahinter stecke die "Ideologie der deutschen Leitkultur".

Auch Filiz Polat (Grüne) lehnte "das Leitkulturprinzip im Staatsangehörigkeitsrecht entschieden ab". Sie wertete die Gesetzesvorlage als einen "weiteren Tiefpunkt in der Migrationspolitik" und "fatales Signal gegenüber unserer Einwanderungsgesellschaft". Zum Verlust der Staatsbürgerschaft deutscher IS-Kämpfer sagte Polat, dabei werde die Möglichkeit ignoriert, dass auch andere Staaten denselben Vorgang vorantreiben, sodass am Ende "Staatsbürger entstehen, für die sich niemand mehr verantwortlich fühlt". Zudem werde riskiert, dass Völkerrechtsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen von deutschen IS-Kämpfern "ungesühnt bleiben", warnte Polat.