Piwik Webtracking Image

amri-Ausschuss : »Reservoir perspektivloser Menschen«

Staatsanwalt verteidigt Vorgehen seiner Behörde gegen Kritik

01.07.2019
2023-08-30T12:36:24.7200Z
3 Min

Da hat einer seine Lektion gelernt: "Jeder Gefährder und jede relevante Persönlichkeit erfreut sich heute unserer ungeteilten Aufmerksamkeit." Seit Anfang 2017 praktiziert die Berliner Justiz ein, wie der Leitende Oberstaatsanwalt Dirk Feuerberg vergangene Woche als Zeuge im Amri-Untersuchungsausschuss sagte, wegweisendes "Gefährdermanagement".

Hat sich die Justiz vorher nicht hinreichend gekümmert? An gutem Willen hat es wohl nicht gefehlt. Immerhin bereits seit Mitte 2015 steht Feuerberg, Vizechef der Berliner Generalstaatsanwaltschaft, an der Spitze der damals in seiner Behörde neu gebildeten Abteilung 17. Hier laufen alle Ermittlungskompetenzen für Terrorismus und Extremismus zusammen. Jedes Delikt eines polizeibekannten Gefährders, ob Ladendiebstahl oder Sprengstoffbesitz, wird hier bearbeitet. Es werde "alles, aber auch wirklich alles" versucht, um Anschläge zu verhindern, sagte er.

Am 19. Dezember 2016 ist die Justiz mit diesem Vorsatz spektakulär gescheitert, als der Tunesier Anis Amri mit einem gekaperten Schwerlaster den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz überrollte und zwölf Menschen starben. Seither haben sich die Generalstaatsanwaltschaft und ihr Vize gegen Anwürfe und Kritik zu verteidigen, so auch im Ausschuss. Warum war es nicht möglich, den multikriminellen Amri bei Zeiten hinter Gitter zu bringen? Warum wurde der Mann nicht konsequenter beobachtet, die Überwachung seiner Telekommunikation sogar lange vor Auslaufen der richterlichen Genehmigung eingestellt?

Dass er seine Behörde "nicht gerecht" behandelt findet, daraus machte Feuerberg vor dem Ausschuss keinen Hehl. "Geärgert" habe er sich über manche Medien, meinte er und mahnte, man dürfe "damaliges Handeln nicht auf der Basis des Wissens von heute bewerten". So oder ähnlich haben das Zeugen aus Polizei und Justiz schon öfter gesagt.

Rauschgiftdeals In Berlin habe es damals "eine dreistellige Zahl von Personen" gegeben, "denen grundsätzlich ein Anschlag zuzutrauen war", ein "Reservoir perspektivloser unterbeschäftigter junger Menschen, deren Gedankenwelt darum kreiste, Märtyrer zu werden". Amri war nur einer und, wie es aussah, nicht einmal der Schlimmste. Die Überwachung seines Mobiltelefons ergab jedenfalls, dass er offenbar nicht mehr den Gedanken hegte, mit einer Kalaschnikow Passanten auf der Straße niederzumähen, sondern auf dem Berliner Drogenmarkt unterwegs war. "Ich hätte sehr gut damit leben können, Amri wegen der Rauschgiftdeals für mehrere Monate oder Jahre in Haft gehen zu lassen", sagte Feuerberg. An der Absicht, den Mann festzusetzen, hat es wohl nicht gefehlt. Wohl aber, glaubt man dem Zeugen, an einer rechtlich unanfechtbaren Handhabe.

Die Rauschgiftmengen in Amris Besitz hätten "deutlich unterhalb der Verbrechensgrenze" gelegen. Es hätte noch eine Möglichkeit gegeben, Untersuchungshaft zu erwirken, wäre Amri "bandenmäßiger" oder "gewerbsmäßiger" Drogenhandel nachzuweisen gewesen. In diesen Fällen hätte die Menge keine Rolle gespielt. Allerdings vertickten Amri und seine Kumpane den Stoff auch untereinander, bildeten also als Verkäufer und Kunden eigentlich keine "Bande". Und dass er mit den Erlösen "regelmäßig und dauerhaft" den Großteil seines Lebensunterhalts bestritt, die Sache mithin "gewerbsmäßig" betrieben habe, sei Amri nicht nachzuweisen gewesen.

"Mit dem Wissen von heute würde ich manche Entscheidung anders treffen", räumte Feuerberg ein. So lässt er heute jedem Gefährder eine "Einzelbetreuung" angedeihen. Dass Berlin dennoch "wieder zur Zielscheibe eines Anschlags werden könnte", mochte der Zeuge im Ausschuss nicht ausschließen.