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Soziales : Paragrafen-Korrektur

Änderungen in Sozialgesetzbüchern

01.07.2019
2023-08-30T12:36:24.7200Z
2 Min

Mit aktuellen Änderungsvorschlägen der Bundesregierung für verschiedene Sozialgesetzbücher hat sich der Bundestag in der vergangenen Woche erstmals befasst. Gegenstand der Debatte war ein Gesetzentwurf (19/11006) der Bundesregierung zur Änderung des Neunten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX und SGB XII) und anderer Rechtsvorschriften. Die Vorlage wird nach der Sommerpause in den Ausschüssen weiter beraten.

Mit dem Entwurf sollen gesetzliche Unklarheiten beseitigt werden, um den anstehenden Systemwechsel bei den Unterkunftskosten der besonderen Wohnform nach Paragraf 42a des SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) vorzubereiten. Dieser Systemwechsel sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2020 Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen personenzentriert ausgerichtet sein sollen und es keine Unterscheidung mehr nach ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen mehr geben soll.

Gesellschaftliche Teilhabe Hintergrund dieser Neuregelungen ist die Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) im Jahr 2016, mit dem Leistungen für Menschen mit Behinderungen umfassend neu geregelt wurden. Ausgehend von der UN-Behindertenrechtskonvention soll es dazu beitragen, deren gesellschaftliche Teilhabe besser umzusetzen und eine barrierefreie Gesellschaft zu schaffen. Kernstück des BTHG ist die Heraustrennung der Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe und damit ein Paradigmenwechsel weg von der Fürsorge. Das Gesetz präzisiert nun die Voraussetzungen für eine personenzentrierte Eingliederungshilfe.

Sonderregeln für Werkstätten Im SGB IX wird darüber hinaus klargestellt, dass die für Werkstätten für Behinderte geltenden Vergünstigungen bei der Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe und bei der bevorzugten Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand für andere Leistungserbringer nicht gelten sollen.

Ferner regelt der Gesetzentwurf der Bundesregierung noch technische Korrekturen unter anderem im Bundesversorgungsgesetz und in der Kriegsopferfürsorgeverordnung.