Piwik Webtracking Image

finanzen : Forschung wird gefördert

Einheitszulage statt Steuerentlastungsmodell

01.07.2019
2023-08-30T12:36:24.7200Z
2 Min

Zur Stärkung des Unternehmensstandorts Deutschland will die Bundesregierung eine Forschungszulage einführen. Damit soll erreicht werden, dass insbesondere die kleinen und mittelgroßen Unternehmen vermehrt in Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten investieren, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (19/10940). Der Bundestag überwies den Entwurf zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse. Der Finanzausschuss des Bundestages hat bereits einen öffentliche Anhörung am 9. September zu dem Gesetzentwurf beschlossen.

Die Forschungszulage soll nicht an der Bemessungsgrundlage der Einkünfteermittlung und auch nicht an der festzusetzenden Steuer ansetzen, sondern sie soll unabhängig von der jeweiligen Gewinnsituation bei allen Unternehmen gleichermaßen wirken, schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf. Bei den Vorhaben, für die eine Förderung beantragt werden kann, muss es sich um Grundlagenforschung, angewandte Forschung oder experimentelle Entwicklung handeln.

Als förderfähige Aufwendungen sollen die von dem Unternehmen gezahlten Löhne für Arbeitnehmer gelten, die mit dem Faktor 1,2 multipliziert werden sollen. Die Bemessungsgrundlage ist auf zwei Millionen Euro pro Berechtigten begrenzt. Die Höhe der Forschungszulage soll 25 Prozent der Bemessungsgrundlage betragen. Laut Finanztableau wird von Kosten für die Forschungszulage in Höhe von 1,5 Milliarden Euro ab 2021 ausgegangen. Der Betrag soll bis 2024 auf 1,3 Milliarden Euro steigen. Die Einführung einer Forschungsförderung als Ergänzung zu der bereits praktizierten Projektförderung wird schon seit langem von der Wirtschaft gefordert. Zudem hatten Oppositionsfraktionen bereits drei Initiativen für die Einführung einer solcher Förderung gestartet. So sieht ein von den Grünen eingebrachter Gesetzentwurf 19/4827) vor, dass kleine und mittlere Unternehmen einen "Forschungsbonus" erhalten sollen. Dieser Bonus soll 15 Prozent aller Ausgaben im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) betragen und allen Unternehmen bis zu 249 Mitarbeitern gewährt werden.

Die Einführung einer Forschungsförderung mittels Steuergutschrift beantragt die FDP-Fraktion (19/3175). Die Innovationsaktivitäten von kleinen und mittleren Unternehmen seien seit etwa eineinhalb Jahrzehnten rückläufig, wird der Antrag begründet. Die AfD-Fraktion schlägt in ihrem Antrag (19/4844) ein Instrument der indirekten Förderung neben der direkten Projektförderung vor. Konzipiert werden solle sie als Steuergutschrift ("tax credit") auf Basis des Gesamtvolumens der Aufwendungen für FuE in Unternehmen.