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recht : Auswirkungen der Urheberrechtsreform

Ausnahmeregelungen für Start-ups und den Mittelstand auf dem Prüfstand

01.07.2019
2023-08-30T12:36:24.7200Z
3 Min

In der Diskussion um die Reform des Europäischen Urheberrechts und mögliche Ausnahmeregelungen fordert die FDP bei der Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie in nationales Recht Ausnahmeregelungen für Start-ups und den Mittelstand. Am vergangenen Donnerstag wurde der Antrag der Liberalen (19/11054) in erster Lesung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen; die FDP hatte sich eine Federführung beim Ausschuss Digitale Agenda gewünscht.

Nicola Beer (FDP) forderte, die Bundesregierung müsse prüfen, ob die Richtlinie innovationshemmend wirke und weitere Ausnahmen von Artikel 17 der Richtlinie möglich und nötig seien. Artikel 17 (ehemals 13) zu Uploadfiltern und Haftungsregeln bestimmter Plattformen sei unter anderem wegen mangelnder Innovationsfreundlichkeit besonders umstritten gewesen, betonte Beer in der Debatte. "Die vermeintlich innovationsfreundlichen Ausnahmeregelungen gelten nur für diejenigen Unternehmen automatisch, die jünger als drei Jahre sind und zehn Millionen Euro Jahresumsatz und fünf Millionen Nutzer nicht überschreiten", kritisierte sie.

Belastung für kleinere Unternehmen Kritik an der Reform kam auch von Seiten der anderen Oppositionsparteien. "Die Urheberrechtsreform ist innovationsfeindlich und droht, für kleinere Unternehmen zu einer schweren Belastung zu werden", sagte Petra Sitte (Die Linke). Bei der nationalen Umsetzung müssten daher "alle Spielräume progressiv ausgelegt werden". Zudem gehöre das Thema auf europäischer Ebene erneut auf die Tagesordnung. Sitte forderte die Bundesregierung auf, eine klare Position in den Dialog-Prozess der Europäischen Kommission einzubringen und darauf zu dringen, dass sich auch die neue Kommission des Themas annehme.

Joana Cotar (AfD) betonte ebenfalls, dass die Richtlinie für kleinere Unternehmen und Start-ups "eine Frage der Existenz" sei. Diese hätten gar keine andere Wahl, als auf Filtersysteme von Internetgiganten zurückzugreifen, sagte die Abgeordnete. Damit stärke die Europäische Union einmal mehr die Macht der Großen: "Und diese werden das ausnutzen, denn überall, wo Filter genutzt werden, können Daten abgegriffen werden", mahnte Cotar. Den FDP-Antrag nannte sie "eine reine Fleißleistung".

Kritik an "undifferenziertem" Antrag Es brauche einen breiten Blick auf das Thema und keine Klientelpolitik, kritisierte Tabea Rößner (Bündnis 90/Die Grünen) den FDP-Antrag. "Ob es die Innovationsfeindlichkeit der Richtlinie war, die die Menschen im März auf die Straße trieb, bezweifle ich", sagte sie mit Blick auf die vor allem jungen Demonstranten. Es ginge viel mehr um die Befürchtung, dass der Einsatz von Uploadfiltern Freiheit einschränken könne und die Situation der Urheber durch die Richtlinie nicht verbessert würde. "Beim Urheberrecht geht es um alle."

Ansgar Heveling (CDU) verteidigte die Urheberrechtsreform und nannte den Antrag "undifferenziert": "Es überrascht mich, dass Sie vor der wirtschaftlichen Verwertung von Eigentum schützen wollen", sagte Heveling an die FDP gewandt. Ziel der Reform sei es, das Urheberrecht so in der digitalen Welt zu verankern, dass es "durchsetzbar und damit wirtschaftlich verwertbar" sei. Dies bedeute nicht, dass das Urheberrecht begründungsbedürftig sei, sondern vielmehr der Eingriff in dieses Recht. "Es ist wichtig, dass die Richtlinie keinen Anbieter davon entbindet, sich erstmal um Lizenzen zu kümmern", betonte Heveling. Kleinere Unternehmen, die trotz Bemühungen keine Lizenzen erwerben konnten, gebe die Novelle zugleich eine Starthilfe. "Die Richtlinie berücksichtigt die Verhältnismäßigkeit und Diversität der Technologiebranche", entgegnete er dem Vorwurf einer grenzenlosen Haftung.

Von der SPD-Fraktion gab es in der Debatte keinen Redebeitrag.

Ein Antrag der AfD-Fraktion (19/11129) für eine Subsidiaritätsklage zur Richtlinie über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt wurde zuvor mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt. Darin hatte die Fraktion argumentiert, dass die Richtlinie die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit gemäß Artikel 5 des Vertrages über die Europäische Union verletze und die Haftung von Diensteanbietern für Urheberrechtsverletzung von Nutzern nicht Gegenstand einer Richtlinie sein könne.