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Energiepolitik : Neuregelungen für Audits und Berater

Firmen sollen bei geringem Verbrauch von Bürokratie entlastet werden

01.07.2019
2023-08-30T12:36:24.7200Z
3 Min

Der Bundestag hat in der Nacht zu Freitag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Energiedienstleistungen beschlossen. Die Abgeordneten votierten mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD für den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen" (19/9769) in geänderter Fassung. Diesem zufolge sollen Unternehmen mit einem geringen Energieverbrauch künftig zum Teil von Energieaudits befreit werden. Das Gesetz sieht vor, eine Verbrauchsgrenze in Höhe von 500.000 Kilowattstunden einzuführen. Bei Unternehmen, die darunter fallen, reiche eine Art Mini-Audit.

Ferner wurden in der geänderten Fassung Verschärfungen bei den Bedingungen von Power-to-X-Lösungen zurückgenommen. "Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, nach Beratung mit den Stakeholdern einen Vorschlag zu unterbreiten, wie die Rahmenbedingungen für den Einsatz von 'Power to X' insgesamt gestaltet werden können", heißt es zur Begründung. Thematisiert wurde in Zusammenhang mit der Novelle auch das Thema Mieterstrom, bei dem die Ziele bisher nicht erreicht wurden. Nun hieß es von Ministeriumsseite, auf Basis einer für Ende September erwarteten Evaluation würden Nachbesserungen erarbeitet, die noch im Herbst vorliegen sollen.

Grundsätzlicher Hintergrund der Novelle ist europäisches Recht, an das bestehende Regelungen angepasst werden sollen. Energieaudits mussten erstmals 2015 durchgeführt und müssen alle vier Jahre wiederholt werden. Erfahrungen hätten nun die Notwendigkeit gezeigt, Unternehmen zu entlasten, für die ein Energieaudit nicht kostenwirksam ist, begründet die Bundesregierung ihre geplanten Schritte. In dem Gesetzentwurf schärft sie außerdem Anforderungen an das Audit und verpflichtet Energieberater zu Fortbildungen. Auch soll das Vorgehen transparenter werden.

Weniger Bürokratie für Firmen Für die Unionsfraktion erklärte Andreas Lenz (CSU), wichtig sei gewesen, eine möglichst unbürokratische Regelung zu treffen. Deshalb habe man eine Bagatellgrenze vereinbart. Das Mini-Audit für Unternehmen, die unter die Grenze fallen, sei von Art und Umfang noch einmal erheblich einfacher. Er hob außerdem die weiteren im Gesetz getroffenen Verabredungen hervor, etwa die Rücknahme bei Power-to-X-Lösungen.

Johann Saathoff (SPD) ergänzte, bei den neuen Regelungen sei vor allem dort der Aufwand reduziert worden, wo bei den betroffenen Unternehmen nicht wirklich mit nennenswerten Einsparungen zu rechnen ist. Damit würden Unternehmen von zu viel bürokratischem Aufwand entlastet.

Steffen Kotré (AfD) zweifelte die Effizienz der Maßnahmen an, kritisierte die Vorgaben für Unternehmen und das Erneuerbaren-Energien-Gesetz als ganzes. Die hohen Strompreise würden ohnehin zum Sparen motivieren, sagte er.

Martin Neumann (FDP) sagte, gut gemeint sei eben nicht gut gemacht. Statt der beabsichtigten Vereinfachung erreiche die Bundesregierung mit ihren neuen Meldepflichten, die sie für das Gesetz fordert, das genaue Gegenteil: Sie schaffe zusätzlichen bürokratischen Aufwand für die betroffenen Unternehmen.

Lorenz Gösta Beutin (Die Linke) regte an, Ausnahmen bei den Netzentgelten für Power-to-X nur dort zu erlauben, wo tatsächlich Stromüberschuss produziert werde. Julia Verlinden (Bündnis 90/Die Grünen) forderte , die Regelungen sollten auch für die Unternehmen gelten, die weniger Mitarbeiter haben und dennoch viel Energie verbrauchen. Ihrer Ansicht nach sollten alle Unternehmen mit einem Energieverbrauch oberhalb der 500.000 Kilowattstunden ein entsprechendes Energieaudit durchführen müssen.