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VOLKSKAMMER : Es blieb ein Entwurf

Eine neue Verfassung konnten die Bürgerrechtler vom Runden Tisch weder für die DDR noch für das geeinte Deutschland durchsetzen

15.07.2019
2023-08-30T12:36:25.7200Z
6 Min

Als in Folge der friedlichen Revolution und der erodierenden Macht der SED-Regenten am 7. Dezember 1989 im Ost-Berliner Dietrich-Bonhoeffer-Haus der Zentrale Runde Tisch zu seiner ersten Sitzung zusammentrat, bewegte die Teilnehmer eine zentrale Frage: Was war zu tun, um freie Wahlen vorzubereiten? Das mit Vertretern der SED und den bisherigen Blockparteien wie mit Repräsentanten der oppositionellen Vereinigungen paritätisch besetzte Gremium verständigte sich auf drei vorrangige Aufgaben: Formulierung eines Wahlgesetzes, eines Parteiengesetzes und eines Verfassungsentwurfs. Zu allen drei Themen wurden Arbeitsgruppen gebildet, die dem Runden Tisch regelmäßig über ihre Beratungen berichten sollten.

Der Gruppe "Neue Verfassung", die fortan nahezu wöchentlich zusammenkam, bestand überwiegend aus Vertretern oppositioneller Vereinigungen und Bürgerbewegungen, unter ihnen Werner Schulz (Neues Forum), Wolfgang Templin (Initiative Frieden und Menschenrechte) sowie Wolfgang Ullmann (Demokratie jetzt, später Bündnis 90/Grüne). Auch Fachleute aus der Bundesrepublik wie der Bremer Verfassungsrechtler Ulrich K. Preuß und der ehemalige Bundesverfassungsrichter Helmut Simon wurden hinzugezogen.

Einberufer und Moderator war Gerd Poppe von der Initiative Frieden und Menschenrechte. "Ursprünglich war nicht vorgesehen, dass wir einen kompletten Entwurf vorlegen", erinnert sich Poppe. "Uns ging es um Grundsätze einer neuen Verfassung, als Arbeitsgrundlage der neu gewählten Volkskammer." Zwar hatte die bisherige Volkskammer am 1. Dezember die Führungsrolle der SED aus der DDR-Verfassung gestrichen. Aber die Grundsätze aus der Zeit der sozialistischen Diktatur schienen den Reformern mit Blick auf die Wahlen dennoch als überholt und untragbar. Poppe: "Deshalb haben wir gesagt: Wir brauchen etwas Neues."

Teilentwurf vorgestellt Nachdem der Termin für die Wahl der Volkskammer auf Betreiben der SPD und der SED-PDS vom 6. Mai auf den 18. März vorgezogen worden war, kam der Runde Tisch am 12. März letztmalig zusammen. Die Arbeitsgruppe Neue Verfassung stellte die bereits formulierten Teile des Entwurfes vor. Der Grundrechtskatalog war im Wesentlichen fertig, der Teil über die staatliche Organisation stand größtenteils noch aus. Der Runde Tisch beauftragte bei vier Gegenstimmen die Gruppe auf deren Wunsch, zügig einen Gesamtentwurf zu erarbeiten und der dann neu gewählten Volkskammer zu übergeben. Dies geschehe, wie der CDU-Vertreter und spätere DDR-Ministerpräsident Lothar de Maizière betonte, nicht mehr unter der Verantwortung des Rundes Tisches. Gruppen-Moderator Poppe sah das genauso: "Wir haben uns nicht angemaßt, für den gesamten Runden Tisch zu sprechen."

Dass die Stimmen gegen das Mandat zur Weiterarbeit von der SPD, dem Demokratischen Aufbruch (DA), der CDU und Liberaldemokratischen Partei (LDPD) kamen, war kein Zufall. Die Vertreter dieser Parteien, die in der acht Tage später gewählten neuen Volkskammer die Regierungskoalition bildeten, meinten, nach der Wahl müsse auch die Verfassungsbefugnis an die Volkskammer übergehen. Auch argwöhnten einige Parteienvertreter, zweifelhafte Verfassungsexperimente könnten den Prozess der erstrebten Vereinigung beider deutscher Staaten belasten. Richard Schröder von der SPD begründete sein Votum mit der Behauptung, das eingebrachte Papier widerspiegele nicht die Haltung aller Teilnehmer der Arbeitsgruppe.

Unter großem Zeitdruck setzte die Gruppe die Arbeit an einem Gesamtentwurf fort. Er orientierte sich am bundesdeutschen Grundgesetz, ging aber in einzelnen Bereichen deutlich darüber hinaus. Das galt vor allem für den Teil über die Bürger- und Menschenrechte, für plebiszitäre Elemente und für die sozialen Grundrechte. So wurde etwa jedem Bürger "das Recht auf angemessenen Wohnraum" sowie "ein Recht auf Arbeit und Arbeitsförderung" zuerkannt. An anderer Stelle heißt es: "Die Bildung von Kartellen und marktbeherrschenden Unternehmen ist unzulässig." Nicht zuletzt ging es den Autoren auch darum, die Erfahrungen mit der Diktatur und ihrer Überwindung einzubringen.

Am 4. April, gut drei Wochen nach der letzten Sitzung des Runden Tisches, übermittelte die Arbeitsgruppe den fertigen Entwurf der Volkskammer. Die Präambel hatte die Schriftstellerin Christa Wolf verfasst. Zum Entwurf gehörte der Vorschlag, als Staatswappen die Darstellung des Mottos "Schwerter zu Pflugscharen" zur schwarz-rot-goldenen Flagge einzuführen.

Nicht verteilt Damit sich die Abgeordneten der Volkskammer mit dem Entwurf vertraut machen konnten, hatte die Arbeitsgruppe 400 gedruckte Exemplare an die Fraktionen geschickt. Wie sich herausstellte, waren sie gar nicht oder nur teilweise an die Parlamentarier verteilt worden. Viele von ihnen waren bei der entscheidenden Sitzung über den Inhalt nicht informiert. Gerd Poppe von der Fraktion Bündnis 90/Grüne beantragte, den Entwurf bei der Tagung am 26. April auf die Tagesordnung zu setzen.

In der Debatte zeigte sich, dass die Träger der friedlichen Revolution nach dem für sie enttäuschenden Wahlergebnis vom 18. März in der Defensive waren. "Wozu brauchen wir noch eine Verfassung?", fragte die CDU-Abgeordnete Brigitte-Charlotte Kögler. "Wir gehen mit eiligen Schritten auf die Einheit zu. Da können wir nicht die Zeit verschwenden für eine neue Verfassung, von der wir wissen, dass sie nur eine Übergangsregelung wäre."

Tatsächlich ging es zu diesem Zeitpunkt nur vordergründig um Verfassungsfragen. In Wahrheit wurde um die Modalitäten der deutschen Einheit gestritten. Während die Bürgerrechtler vom Runden Tisch dafür plädierten, die Einheit nach Artikel 146 Grundgesetz über eine neue gemeinsame, vom Volk bestätigte Verfassung zu erreichen, favorisierten die Regierungsfraktionen einen Beitritt der DDR zur Bundesrepublik nach Grundgesetz-Artikel 23. Sie begründeten dies damit, dass dieses Vorgehen mit der freien Volkskammerwahl faktisch entschieden sei. Auch sei der andere Weg zu umständlich und zu zeitraubend. Die Verfasser und Unterstützer des Entwurfs wiesen den Hinweis auf das knappe Zeitfenster zurück. "Damals wusste niemand, wie lange es dauern wird, bis die deutsche Einheit kommt", erklärt Poppe. "Im April 1990 hatte niemand auch nur annähernd die Idee, dass es in einem halben Jahr soweit ist."

Den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Grüne, den Verfassungsentwurf der Arbeitsgruppe im Plenum zu behandeln, lehnte die Volkskammer mit 179 zu 167 Stimmen ab. Mehr noch: Es wurde auch verworfen, den Antrag an die Ausschüsse der Volkskammer zu überweisen. Die unterlegenen Bürgerrechtler waren enttäuscht und empört. "Das ist für ein demokratisch gewähltes Parlament ein Armutszeugnis", kommentierte Gerd Poppe. Zugleich machte er deutlich, was der Ostseite im Umgang mit der Bonner Regierung entgangen war: "Hätten wir eine Verfassung verabschiedet, hätte es Verhandlungen auf Augenhöhe gegeben." Wolfgang Templin drückte es anders aus: "Es wäre eine Vereinigung gewesen, in der das Gegenüber in seiner eigenen Besonderheit, in seinen eigenen Problemen ernstgenommen wird."

Die Befürworter einer neuen Verfassung gaben nicht auf. Als Antwort auf die Abstimmungsniederlage wurde am 16. Juni 1990 das "Kuratorium für einen demokratisch verfassten Bund deutscher Länder" gegründet, das sich aus ost- und westdeutschen Bürgerrechtlern, Politikern, Künstlern und Intellektuellen zusammensetzte. Der vom Kuratorium ein Jahr später vorgestellte Verfassungsentwurf, in dem sich viele Artikel aus dem Entwurf der Arbeitsgruppe fanden, scheiterte im gesamtdeutschen Bundestag.

Nach dem Votum vom 26. April rückte die formal noch gültige alte DDR-Verfassung wieder ins Blickfeld. Was darin für Tücken steckten, zeigte sich, als Lothar de Maizière es ablehnte, sich nach ihr als Ministerpräsident vereidigen zu lassen. Nach kontroverser Debatte einigte sich die Volkskammer darauf, für die Vereidigung die entsprechende Passage aus dem Entwurf der Arbeitsgruppe zu nehmen. Aus jener Vorlage, mit der sich die Abgeordneten nicht befassen wollten.

Neues Gesetz Um Klarheit zu schaffen, verabschiedete die Volkskammer am 17. Juni 1990 das "Gesetz zur Änderung und Ergänzung der Verfassung der DDR" (Verfassungsgrundsätze-Gesetz). Es besagt, dass Teile der noch gültigen DDR-Verfassung, die aktuell politischen Beschlüssen widersprechen, automatisch als obsolet zu behandeln seien. Anders ausgedrückt: Bestimmte freiheitliche und demokratische Prinzipien wurden gegenüber dem DDR-Verfassungstext als vorrangig erklärt. Für eine Übergangszeit wurde die DDR-Verfassung um einige Grundsätze wie etwa die Gewährleistung von Privateigentum und die unabhängige Rechtsprechung ergänzt. Schließlich enthielt das Gesetz die Ermächtigung, dass die DDR durch Verfassungsgesetz Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche und bundesdeutsche Einrichtungen übertragen oder in die Beschränkung von Hoheitsrechten einwilligen konnte.

Am 23. August 1990 beschloss die Volkskammer kurz vor drei Uhr morgens den "Beitritt zum Geltungsbereich des Grundgesetzes" nach Grundgesetz-Artikel 23 zum 3. Oktober: 294 Abgeordnete stimmten dafür, nur 62 votierten mit Nein, sieben enthielten sich.

Der Autor berichtete 1990 als DDR-Korrespondent des "Stern"