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Grundgesetz : Auf der hellen Seite

Für die freiheitliche Verfassungstradition haben in Deutschland viele gekämpft

15.07.2019
2023-08-30T12:36:25.7200Z
5 Min

Eine Verfassung muss sich gerade dann behaupten, wenn es hart auf hart kommt", sagte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier jüngst in einer Rede zum 70. Grundgesetz-Jubiläum und warf die Frage auf, ob es dann wohl "genügend Verfassungspatrioten" gäbe. Die Deutschen, klagte das Staatsoberhaupt, "wissen zu wenig über ihr Grundgesetz". In einer Umfrage sei unlängst ermittelt worden, was den Menschen zur Verfassung der Bundesrepublik in den Sinn komme: "27 Prozent nannten Artikel 1, die Menschenwürde, oder allgemein die Grundrechte. Abgestuft folgten dann Gleichberechtigung, Meinungs- und Pressefreiheit, Rechtsstaat bis hin zur Religionsfreiheit mit vier Prozent Nennungen. Darf uns das genügen?"

Nicht zuletzt der Flüchtlingszustrom der vergangenen Jahre und der Aufschwung der AfD haben die Diskussion über das Selbstverständnis der Deutschen, über ihr Verständnis von Staat und Nation neu befeuert, über ihre Rolle in Europa und der Welt. Dabei stehen sie nicht allein; das zeigen die Debatten und Wahlergebnisse in Nachbarstaaten, das zeigt der Brexit, das zeigt die Abschottungspolitik in den USA wie in europäischen Ländern.

Wirklich neu ist die Debatte indes nicht. Ging es zu deutsch-deutschen Teilungszeiten um die Selbstvergewisserung des jeweils eigenen Staates unter den Bedingungen der Systemkonkurrenz, hat die Einheit die Identitätssuche auf eine neue Grundlage gestellt. Obwohl mit ihr die "Wiederherstellung des Nationalstaates" bejubelt wurde, scheint die Nation ihrer selbst zunehmend unsicher geworden zu sein.

Als sich noch alle freuen wollten an der neuen Einheit, "umgeben von Freunden", gingen schon in der Umkehrung des (maroden) Wirtschaftssystems im Osten millionenfach Arbeitsplätze und Lebensentwürfe verloren. Drinnen noch in Erwartung der Friedensdividende, herrschte draußen Krieg, in Ex-Jugoslawien, in Afghanistan, im Irak, in Syrien. Menschen von dort und nicht nur von dort suchten und suchen Zuflucht in Europa, gern in Deutschland. Terroranschläge erschütterten und erschüttern den Kontinent und das Land: islamistische Anschläge, rechtsextreme Anschläge. Nach den Banken wackelte der Euro, Finanzkrise, Klimakrise, Flüchtlingskrise, und all das wahrgenommen im Durchlauferhitzer des Internets, dem Werkzeug und Symbol von Digitalisierung und Globalisierung.

Runde Jahrestage Nun geht es also wieder um Heimat, Patriotismus, Tradition, um Werte, um Symbole: Wem "gehört" Schwarz-Rot-Gold? Auch der "Verfassungspatriotismus" wird erneut beschworen. Der kommt vielen indes zu blutleer daher, zu intellektuell, ohne eine auch emotionale Identifikationsbasis zu bieten.

Aber ist die Verfassung, sind ihre Werte und ihre Entwicklung überhaupt zu trennen von der Geschichte dieses Landes? Seit sich die Deutschen vor gut 200 Jahren auf den Weg zum Nationalstaat machten, war mit dem Ringen um die Einheit auch der Kampf für den liberalen, demokratischen Rechtsstaat verbunden.

Wie an einer Perlenkette aufgereiht ziehen in diesem Jahr runde Verfassungstage an uns vorüber: Im März jährte sich die Paulskirchenverfassung zum 170. Mal, im August wird die Weimarer Verfassung 100 Jahre alt, im Mai hatte das Grundgesetz 70. Geburtstag. Damals, 1949, folgte im Oktober die - erste - Verfassung des anderen deutschen Staates, den vor 30 Jahren die friedliche Revolution in die Knie zwang. Dabei wurde 1989/90 in der DDR auch um eine neue Verfassung gerungen - bis die erste freie Volkskammerwahl am 18. März 1990 letztlich zum Plebiszit für den "Beitritt zum Geltungsbereich des Grundgesetzes" (und zur D-Mark) wurde.

Bei allen Unterschieden: Das Grundgesetz baut auf Weimar auf wie Weimar auf der Paulskirche. Grundrechte, Rechtsstaat, Gewaltenteilung, Demokratie postuliert das eine Verfassungswerk wie das andere. Das erste gesamtdeutsche Parlament, das im Zuge der Revolution 1848/49 in der Frankfurter Paulskirche tagte, beschloss für die Wahl der Volksvertretung ein demokratisches Wahlrecht für Männer ab 25 Jahren und formulierte in der Verfassung die "Grundrechte des deutschen Volkes", einklagbar von den Bürgern vor einem unabhängigen Reichsgericht. In Kraft gesetzt wurde sie nie, doch hallten in ihr verankerte Prinzipien 70 Jahre später in der nun auch von den Frauen gewählten Weimarer Nationalversammlung wieder, und sie leiteten vor nunmehr 70 Jahren auch die Väter und Mütter des Grundgesetzes.

Der Parlamentarische Rat, der 100 Jahre nach der Paulskirche das als Provisorium gedachte Grundgesetz - der Begriff "Verfassung" wurde bewusst gemieden - erarbeitete, war keine direkt vom Volk gewählte Nationalversammlung; seine 65 Mitglieder wurden von den einzelnen Landesparlamenten in den drei westlichen Besatzungszonen gewählt. Mit dem Beschluss des Grundgesetzes, hieß es in dessen bis 1990 gültigen Präambel, habe man "auch für jene Deutsche gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden".

Das sollte vier Jahrzehnte danach geschehen, und zwar just in jenen Landesteilen, denen zuvor "mitzuwirken versagt war", als die mit einer rekordverdächtig hohen Wahlbeteiligung von 93,4 (!) Prozent frei gewählte Volkskammer am 23. August 1990 den Beitritt zum Grundgesetz mit 81 Prozent Ja-Stimmen beschloss und ganz Deutschland wieder "Einigkeit und Recht und Freiheit" sang.

Das mag vielen heute wie eine abgedroschene Phrase klingen, hohles Pathos ohne Bindewirkung. Indes: Als Hoffmann von Fallersleben seinen Wunsch nach "Einigkeit und Recht und Freiheit" 1841 niederschrieb, war das eine in Deutschland so rar wie das andere. Den staatlichen "Demagogenverfolgungen" des Vormärz folgten nach der Niederschlagung der Revolution von 1848/49 Reaktion und Restauration. Als 1871 mit dem Bismarck-Reich die Einheit "von oben" kam, fanden sich die Deutschen im kaiserlichen Obrigkeitsstaat wieder, der schließlich in die Katastrophe des Ersten Weltkrieges marschierte. Vor 1949 standen die Erfahrung der NS-Terrorherrschaft und ihrer Vernichtungspolitik im Zweiten Weltkrieg, vor 1989 die SED-Diktatur und vier Jahrzehnte der Teilung.

1849 wie 1919 und 1949 hervorgegangen jeweils aus schweren Krisen, antworteten die Verfassungen von Frankfurt, Weimar und Bonn in immer neuem Anlauf: "Die Freiheit der Person ist unverletzlich"; immer von neuem schrieben sie die Gleichheit aller vor dem Gesetz fest, die Meinungsfreiheit, die Religionsfreiheit, die Versammlungsfreiheit und und und.

Wie wenig selbstverständlich das ist, zeigt etwa die "Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat" vom 28. Februar 1933, die den Weg für das nationalsozialistische Unrechtsregime in Deutschland frei machte: "Die Artikel 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 der Verfassung des Deutschen Reiches werden bis auf weiteres außer Kraft gesetzt. Es sind daher Beschränkungen der persönlichen Freiheit, des Rechtes der freien Meinungsäußerung, einschließlich der Pressefreiheit, des Vereins- und Versammlungsrechtes, Eingriffe in das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis, Anordnungen von Haussuchungen und von Beschlagnahme sowie Beschränkungen des Eigentums auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten Grenzen zulässig".

So liest sich der Gegenentwurf zu den freiheitlichen, liberal-demokratischen Verfassungen, für die in Deutschland so lange so viele gestritten und gekämpft haben, Märzgefallene von 1848, Revolutionäre von 1918, NS-Widerständler, DDR-Bürgerrechtler. Sie stehen für die helle Seite der jüngeren deutschen Geschichte, die an dunklen Zeiten wahrlich nicht arm ist.

Wer die eine wie die anderen leugnen, relativieren oder ignorieren will, wer die Geschichte der Deutschen entleeren will, um sie inhaltslos zu glorifizieren, kann keine Lehren aus ihr ziehen für Gegenwart und Zukunft. Verfassungspatrioten dagegen, nach denen Steinmeier fragte, wissen um Wurzeln, Werte und Wert des Grundgesetzes, und sie wissen auch um den Abgrund, der sich hinter den Alternativen auftut. Sie bleiben lieber auf der hellen Seite. Das ist gut für das Land und besser für seine Menschen.