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Gastkommentare - Pro : Frauen wird misstraut

Paragrafen 219a StgB abschaffen?

07.01.2019
2023-08-30T12:36:14.7200Z
2 Min

S chwangerschaftsabbruch". "Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch". "Sie dürfen eine Begleitperson mitbringen". Wo hört "Information" auf und wo beginnt "Werbung"? Der Paragraf 219a Strafgesetzbuch wird oft "Werbeverbot" genannt, er verbietet aber derzeit beides: Werbung und Information. Die Politik ringt derzeit um eine Reform des Gesetzes. Wer aber an den herrschenden Zuständen wirklich etwas verändern will, der muss eins tun: Den Paragraf 219a aus dem Strafgesetzbuch streichen.

Zum einen würde nur das den Druck von den Ärztinnen und Ärzten nehmen, die lediglich sachlich über ihr Spektrum informieren. Reißerische Werbung ist ihnen schon durch die Berufsordnung untersagt. Und von einer Reform allein werden sich jene Gruppen, die Strafanzeigen heute als ihr "Hobby" ansehen, nicht abschrecken lassen. Ist dieser Satz zu einladend? Das Muster im Hintergrund zu verlockend? Was strafbar ist und was nicht, wäre künftig Auslegungssache. Rechtssicherheit sieht anders aus.

Vor allem aber ist eine Streichung das Einzige, was eine Gesellschaft, die tatsächlich an Gleichberechtigung glaubt, vertreten kann. Der Gedanke, man könne - ja, müsse - Frauen irgendeine Art von Informationen vorenthalten, zeugt vor allem von einem: der Annahme, Frauen könnten damit nicht verantwortungsvoll umgehen. Man vertraut Frauen diese Information nicht an.

Eine Frau, die entschieden ist, ihre Schwangerschaft zu beenden, wird das tun. Sie wird einen Weg finden. Die Frage, die dieses Land sich stellen muss, lautet: Wollen wir ihr auf diesem Weg alle erdenkliche Hilfe anbieten - oder wollen wir ihr mit Misstrauen begegnen und es ihr so schwer wie möglich machen?