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RECHT : Paragrafen fürs All

Deutsches Weltraumgesetz schon lange angekündigt

29.07.2019
2023-08-30T12:36:25.7200Z
2 Min

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist eindeutig: "Wir werden ein Weltraumgesetz auf den Weg bringen, um Investitions- und Rechtssicherheit für nicht-staatliche Raumfahrtaktivitäten zu schaffen." In Zeiten aufstrebender "New-Space"-Start-ups will die Bundesregierung so die Rahmenbedingungen für die sich entwickelnde Branche setzen. Die USA und Luxemburg haben in den vergangenen Jahren dabei schon vorgelegt. In diesem Jahr will die Bundesregierung Eckpunkte klären und mit der Industrie ins Gespräch kommen, 2020 soll ein Entwurf vorliegen.

Die Große Koalition will mit dem Gesetz zum einen die völkerrechtlichen "Genehmigungs-, Überwachungs- und Haftungsverpflichtungen" konkretisieren, wie es in einer Antwort (19/6326) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Dezember 2018 hieß. Allerdings soll die Regulierung nicht dazu führen, dass Start-ups und mittelständische Akteure "wegen horrender Risikoabsicherungen vom Markt verdrängt werden", wie Weltraum-Koordinator Thomas Jarzombek (CDU) im Interview mit "Das Parlament" (siehe Seite 2) betonte. So ganz einfach scheint die Materie nicht zu sein: Schon in der vergangenen Legislaturperiode hatte die Bundesregierung angegeben, an einem Entwurf zu arbeiten. Und schon 2010 hatte sie in ihrer Weltraumstrategie geschrieben, sie erarbeite "derzeit" ein deutsches Weltraumgesetz.

Die Grundlagen des Weltraumrechts haben die Vereinten Nationen gelegt. 1967 verabschiedeten sie den Weltraumvertrag, den aktuell mehr als 100 Staaten ratifiziert haben. Mit dem Vertrag einigten sich die Staaten auf wesentliche rechtliche Prinzipien: So sind grundsätzlich die einzelnen Staaten verantwortlich und haftbar für nationale Raumfahrtaktivitäten, ob nun staatlicher oder privater Natur - darauf baut das Ansinnen des Weltraumgesetzes auf. Weitere Bestimmungen kamen mit dem Weltraumhaftungs-Übereinkommen von 1972 und dem Weltraumregistrierungs-Übereinkommen von 1974 hinzu.

Mondvertrag Geopolitisch und gerade im Kalten Krieg bedeutsam war das im Weltraumvertrag normierte Verbot, Massenvernichtungswaffen im Weltraum zu stationieren (siehe Seite 8). Wesentliche Regelungen des Weltraumvertrages betreffen auch den Verzicht auf Souveränitäts- und Besitzansprüche im All. Das wird im Kontext kommerzialisierter Raumfahrt zunehmend bedeutsam, etwa bei der Bewertung des Weltraumbergbaus. Ein spezielleres Abkommen, der Mondvertrag von 1979, der die Ausbeutung von Ressourcen auf den Erdtrabanten regulieren sollte, scheiterte allerdings. Bisher haben nur 17 Staaten den Vertrag ratifiziert, darunter keine relevante Raumfahrtnation. scr