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WAFFENRECHT : Streit um Verschärfung

Opposition kritisiert Regierungsentwurf

21.10.2019
2023-08-30T12:36:28.7200Z
2 Min

Den Regierungsentwurf eines "Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes" (19/13839), über den der Bundestag vergangene Woche in erster Lesung debattierte, flankierten dabei zwei Anträge, deren unterschiedliche Zielrichtungen schon in ihren Titeln deutlich wurde: "Tödliche Gefahr durch Schusswaffen eindämmen", lautete die Überschrift der Grünen-Vorlage (19/14092), "Freiräume für Jäger und Sportschützen - Für eine schonende Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie" die des FDP-Antrags (19/14035).

Der Umsetzung dieser Richtlinie aus dem Jahr 2017, die im Lichte der Terroranschläge in Paris und Brüssel entstand, soll auch der Regierungsentwurf dienen, wie der Parlamentarische Innen-Staatssekretär Stephan Mayer (CSU) in der Debatte ausführte. Der Gesetzentwurf richte sich schwerpunktmäßig gegen Terroristen und Kriminelle und solle die illegale Beschaffung von Waffen deutlich erschweren. Dagegen richte sich die Vorlage nicht gegen "Legalwaffen-Besitzer", betonte Mayer, insbesondere nicht gegen "unbescholtene Schützen, Jäger, Waffensammler, Waffenhändler".

Für die FDP-Fraktion geht der Regierungsentwurf indes "über die Kernanliegen der Richtlinie hinaus". Sie fordert in ihrem Antrag von der Bundesregierung die Vorlage eines neuen Entwurfs für ein Umsetzungsgesetz, in dem etwa "die vom Waffenbesitzer zu tragenden Verwaltungsgebühren für waffenrechtliche Überprüfungen" auf jährlich maximal 100 Euro gedeckelt werden. Zudem soll die Regierung dem FDP-Antrag zufolge unter anderem Waffenfachhändlern und -herstellern ermöglichen, Daten aus dem nationalen Waffenregister abzufragen, um sicherzustellen, dass Kunden die Berechtigung zum Erwerb einer Schusswaffe besitzen. Konstantin Kuhle (FDP) plädierte dafür, zu verhindern, dass Extremisten in den Besitz von Schusswaffen gelangen. Man dürfe aber nicht diejenigen unter Generalverdacht stellen, die "redlicherweise als rechtschaffene Bürger" im Besitz legaler Schusswaffen sind.

Für Irene Mihalic (Grüne) greift der Regierungsentwurf "massiv zu kurz". Dabei verfügten etwa "viele Personen aus dem sogenannten Reichsbürgerspektrum ganz legal über eine erhebliche Zahl scharfer Schusswaffen". Auch aus dem NSU-Kontext wisse man, dass zahlreiche Rechtsextremisten legal Schusswaffen besitzen. Dem Grünen-Antrag zufolge soll die Bundesregierung unter anderem eine gesetzliche Regelung vorschlagen, die den Privatbesitz von Waffen verbietet, "die leicht zu (voll)automatischen Waffen umgebaut werden können".

Martin Hess (AfD) betonte, obwohl es in Deutschland sehr strenge waffenrechtliche Bestimmungen gebe, gelinge es Terroristen, Anschläge mit illegalen Schusswaffen zu begehen. Dies liege daran, dass sie sich nicht an geltendes Recht halten. Das Problem sei nicht ein zu laxes Waffenrecht, sondern das Extremisten und illegaler Waffenhandel nicht effektiv bekämpft würden.

Helge Lindh (SPD) sagte, man werde im Gesetzgebungsverfahren "Fragen erhöhter Sicherheit" und der Eindämmung illegaler Waffen aufgreifen, ohne einen "Generalverdacht gegenüber Sportschützen auszuüben".