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Wahlrecht : Nächste Runde beim Dauerbrenner

AfD-Vorschlag für Verkleinerung des Parlaments stößt auf breite Kritik

21.10.2019
2023-08-30T12:36:28.7200Z
3 Min

"Der Deutsche Bundestag besteht vorbehaltlich der sich aus diesem Gesetz ergebenden Abweichungen aus 598 Abgeordneten." So steht es in Paragraf Eins des Bundeswahlgesetzes. Die sich "aus dem Gesetz ergebenden Abweichungen" haben indes dazu geführt, dass die Zahl der Parlamentarier aktuell 709 beträgt und eine weitere Zunahme bei künftigen Wahlen nicht auszuschließen ist. So nimmt es nicht wunder, dass die Diskussion über eine Verkleinerung des Bundestages zu einem Dauerbrenner wird - bislang ohne Ergebnis.

Vergangene Woche stand das Thema erneut auf der Tagesordnung des Parlamentsplenums, das erstmals über einen AfD-Antrag für eine Wahlrechtsreform (19/14066) debattierte. Darin fordert die AfD-Fraktion von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der bei Erhaltung der derzeitigen Wahlkreise das Prinzip einer personalisierten Verhältniswahl beibehält und sicherstellt, dass die Regelgröße von 598 Abgeordneten "unterschritten oder zumindest eingehalten wird".

Auch soll der Gesetzentwurf laut Vorlage gewährleisten, "dass eine Partei in einem Bundesland höchstens so viele Direktmandate erhält, wie es dem Zweitstimmenanteil der Partei in dem Land entspricht". Beibehalten werden soll nach dem Willen der Fraktion, "dass für den Fall, dass eine Partei durch den Zweitstimmenanteil mehr Mandate zustehen, als sie Direktmandate errungen hat, diese über den Zugriff auf die Landesliste besetzt werden". Ferner soll der Gesetzentwurf dem Antrag zufolge das personale Element der Verhältniswahl stärken, "indem dem Wähler mehrere Zweitstimmen gegeben werden und damit die Möglichkeit, einzelne Bewerber zu kennzeichnen, mit der Folge, dass die Reihenfolge der Bewerber auf der Landesliste verändert wird".

Albrecht Glaser (AfD) sagte in der Debatte, bei diesem Modell solle "das System der Wahl von Direktkandidaten so ausgestaltet werden, dass Überhang- und Ausgleichsmandate nicht mehr entstehen". Die von seiner Fraktion vorgeschlagene Vorgehensweise werde bereits seit vielen Jahren in süddeutschen Bundesländern bei den Landtagswahlen praktiziert. Einzuräumen sei, dass bei dem vorgeschlagenen Wahlmodus in einigen Wahlkreisen kein Direktmandat entstehe. Diese "Einbuße an direkter Demokratie" werde dadurch ausgeglichen, "dass das Zweitstimmenverfahren als offene Listenwahl ausgestaltet wird".

Ansgar Heveling (CDU) kritisierte, wenn das personalisierte Verhältniswahlrecht wie von der AfD gefordert beibehalten werden solle, sei es "nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts schlicht unmöglich, den Bundestag auf 598 Mitglieder im Maximum zu deckeln". Wenn die AfD suggeriere, das sei möglich, streue sie "der Bevölkerung Sand in die Augen".

Stefan Ruppert (FDP) verwies auf einen Gesetzentwurf von Grünen, Linken und seiner Fraktion zur Verkleinerung des Parlaments. Der Bundestag müsse kleiner werden, um arbeitsfähig zu sein, und das gehe nur mit einer Verringerung der Zahl der Wahlkreise, wenn man "im bestehenden System bleiben" wolle. Friedrich Straetmanns (Linke) nannte den AfD- Vorschlag, die Direktmandate mit den schlechtesten Ergebnissen verfallen zu lassen, "hanebüchen". Dass der gemeinsame Vorschlag seiner Fraktion sowie der FDP und der Grünen die Vergrößerung einiger Wahlkreise zur Folge hätte, sei "immer noch besser, als einige Wahlkreise zu Verlierern zu stempeln, die gar keine Direktmandate mehr erhalten". Britta Haßelmann (Grüne) forderte die Unionsfraktion auf, "ihre Blockade" aufzugeben. "Wer 29 Prozent der Stimmen erziele, kann auch nur für 29 Prozent in den Deutschen Bundestag einziehen", fügte sie hinzu und hielt der Union vor, sie wolle nicht wahrhaben, dass sie vom derzeitigen personalisierten Verhältniswahlrecht viel stärker profitiere, "als wenn man einfach einen Deckel auf die Höchstzahl machen würde, nämlich 630".

Mahmut Özdemir (SPD) betonte, seine Fraktion werde "gern die Schritte zu einem zeitgemäßen Wahlrecht gehen". Sie werde es aber nicht zulassen, dass einzelne Parteien auf den eigenen Vorteil bedacht seien. Auch werde man nicht zulassen, "dass eine Fraktion allein in diesem Haus blockiert, liebe CDU/CSU", fügte er hinzu.