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Geldwäsche : Goldkäufer im Visier

Ausweispflicht ab 2.000 Euro geplant

21.10.2019
2023-08-30T12:36:29.7200Z
2 Min

Die Bundesregierung will schärfer gegen Geldwäsche vorgehen und dafür unter anderem die Verschwiegenheitsverpflichtung der freien Berufe einschränken und den Edelmetallhandel stärker regulieren. Der von der Bundesregierung eingebrachte und am Freitag vom Bundestag an die Ausschüsse überwiesene Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (19/13827) sieht in diesem Zusammenhang eine Absenkung des Schwellenbetrages vor, ab dem Güterhändler geldwäscherechtlichen Pflichten unterliegen. Die Erkenntnisse der nationalen Risikoanalyse hätten ergeben, dass insbesondere im Bereich des Goldhandels ein starker Bargeldverkehr knapp unterhalb der gegenwärtigen Schwelle für die Identifizierungspflicht von 10.000 Euro stattfinde. Es werde offensiv damit geworben, wie viel Edelmetall identifizierungsfrei eingekauft werden könne. Daher soll die Schwelle von 10.000 auf 2.000 Euro gesenkt werden, um diesen Umgehungshandel zu unterbinden beziehungsweise signifikant zu beschränken, wie es im Gesetzentwurf heißt. Der Bundesrat verlangt sogar die Absenkung der Schwelle auf 1.000 Euro.

Zu den weiteren Maßnahmen gehört die Ausweitung des Kreises der sogenannten geldwäscherechtlich Verpflichteten. Dienstleistungsanbieter im Bereich von virtuellen Währungen sollen künftig generell als geldwäscherechtlich Verpflichtete gelten. In der Begründung des Entwurfs heißt es, virtuelle Währungen hätten an Bedeutung gewonnen. Die weltweite Marktkapitalisierung habe im Januar 2018 mit rund 700 Milliarden Euro ihren Höhepunkt erreicht. Mit der gewachsenen Verbreitung seien auch die Risiken gestiegen. Insbesondere die Anonymität virtueller Währungen ermögliche ihren potenziellen Missbrauch für kriminelle und terroristische Zwecke.

Zu den geldwäscherechtlich Verpflichteten gehören künftig zudem Mietmakler. Die bisher weitgehend von der Verdachtsmeldepflicht befreiten freien Berufe müssen sich auf Änderungen einstellen. "Die Anpassung hat in den meldepflichtigen Fallkonstellationen eine Einschränkung der berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten zur Folge", heißt es in dem Entwurf. Auch die Verdachtsmeldepflicht freier Berufe bei Immobilientransaktionen wird ausgeweitet.