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Entschädigung : Deutlich mehr Hilfen für Gewaltopfer

Gebündelte und schnellere Hilfen auch bei psychischer Gewalt

11.11.2019
2023-08-30T12:36:30.7200Z
3 Min

Opfer von Gewalttaten sollen Leistungen künftig schneller und zielgerichteter als bisher erhalten. Das beschloss der Bundestag vergangene Woche mit großer Mehrheit der Stimmen von CDU/CSU, SPD, Linken, Grünen und FDP. Die AfD-Fraktion enthielt sich bei der Abstimmung über den geänderten Gesetzentwurf (19/13824; 19/14870) der Bundesregierung zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechtes.

Mit diesem Gesetz reagiert die Bundesregierung laut eigener Aussage auf die Auswirkungen des Terroranschlages auf dem Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016. Das Soziale Entschädigungsrecht (SER), das auf dem 1950 für die Kriegsopfer und ihre Hinterbliebenen geschaffenen Bundesversorgungsgesetz (BVG) basiert, soll sich künftig an den heutigen Bedarfen der Betroffenen, insbesondere von Opfern von Gewalt- und Terrortaten, ausrichten. Es wird dafür eigens ein neues Sozialgesetzbuch, das Vierzehnte, geschaffen.

Unter anderem sollen Entschädigungszahlungen deutlich erhöht und der Zugang zu Hilfen erleichtert werden. So sollen schädigungsbedingte Einkommensverluste von Geschädigten ausgeglichen und Einmalzahlungen für durch Gewalttaten im Ausland Geschädigte deutlich erhöht werden. Außerdem sollen die Waisenrenten und die Übernahme der Bestattungskosten erhöht werden. Auch eine verbesserte Unterstützung für Überführungen ist geplant. Alle Opfer von Gewalttaten in Deutschland sollen unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus gleichbehandelt werden. Neu eingeführt werden die Schnellen Hilfen, also Leistungen in Trauma-Ambulanzen und Leistungen des Fallmanagements. Der Gesetzentwurf definiert ferner den Gewaltbegriff neu. Erstmals sollen auch Opfer von psychischer Gewalt (zum Beispiel schwerem Stalking und Menschenhandel) eine Entschädigung erhalten können.

Nachbesserungen Kerstin Griese (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, betonte, erlittenes Leid ließe sich niemals rückgängig machen, "aber der Staat kann dieses Leid anerkennen und Hilfen anbieten". Sie verwies auf die Änderungen am Ursprungsentwurf, die erweiterte Hilfen für Kinder und Jugendliche in Trauma-Ambulanzen betreffen und generell den Beginn der Arbeit der Trauma-Ambulanzen von 2024 auf 2021 vorziehen.

Peter Weiß (CDU) lobte, das Gesetz führe eine Vielzahl von Einzelleistungen zusammen, mache diese für die Betroffenen nachvollziehbar und unbürokratischer zugänglich. Jens Beeck (FDP) betonte, seiner Fraktion sei unter anderem wichtig gewesen, dass auch wehrdienstgeschädigte Soldaten von der 25-prozentigen Erhöhung des Berufsschadensausgleiches profitieren werden. Matthias W. Birkwald (Die Linke) zeigte sich insbesondere zufrieden damit, dass nun alle Formen von Angriffen auf die sexuelle Selbstbestimmung erfasst sind und betroffene Frauen künftig keine Anzeige mehr erstatten müssen, um Entschädigungsleistungen zu erhalten. Katja Keul (Grüne) kritisierte, dass Opfer von schwerem Stalking und sexueller Gewalt erst für Taten ab 2024 entschädigt werden. Matthias Bartke (SPD) lobte ebenfalls, dass die Hürden für Opfer sexueller Gewalt abgebaut werden. Es reiche künftig, wenn das Opfer seine Angaben glaubhaft schildere. Das sei eine sehr wichtige Änderung, so Bartke. Uwe Witt (AfD) begrüßte zwar den Gesetzentwurf, ging jedoch davon aus, dass er in weiten Teilen zu einer "Verschlimmbesserung" führen werde. Seine Fraktion habe deshalb zwei Entschließungsanträge vorgelegt. Die AfD kritisierte unter anderem, dass jenen, die vor dem 15. Mai 1976 Opfer einer Gewalttat wurden, der Berufsschadensausgleich und weitere Heilmaßnahmen weiter verwehrt bleiben.