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Gesundheit I : App vom Arzt

Einstieg in eine umfassende Digitalreform

11.11.2019
2023-08-30T12:36:30.7200Z
3 Min

Die Aufregung setzte spät ein: Nach längeren Beratungen über die Digitalreform im Gesundheitswesen sorgte kurz vor der Schlussabstimmung eine Detailregelung für Empörung und hitzige öffentliche Diskussionen. Das vergangene Woche mit den Stimmen von Union und SPD beschlossene Digitale-Versorgung-Gesetz DVG (19/13438; 19/14867) sieht eine große Datensammelstelle beim Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vor. Für jeden der rund 73 Millionen gesetzlich Versicherten sollen die Krankenkassen Daten übermitteln, die der Forschung zur Verfügung gestellt werden. Pikant: Die Versicherten werden nicht um Zustimmung gebeten. Auch war ursprünglich kein besonderer Schutz der Daten bei der Übermittlung vorgesehen. Gesundheitsexperten äußerten schwere Bedenken, die Grünen schlugen öffentlich Alarm, auch der Bundesrat sah das Persönlichkeitsrecht der Versicherten in Gefahr. Der Gesundheitsausschuss reagierte und entschärfte den Passus. Nun sollen die Daten pseudonymisiert an den Verband gehen.

Riesiger Markt Im Mittelpunkt der Novelle steht die Digitalisierung, die seit Jahren nur schleppend vorankommt. Noch immer werden in manchen Arztpraxen museumsreife Faxgeräte eingesetzt. Nun soll das digitale Netzwerk ausgebaut werden. Neben Ärzten werden nun auch Apotheken und Krankenhäuser dazu verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen, Videosprechstunden werden gefördert. Um die Papierflut einzudämmen, wird die elektronische Heil- und Hilfsmittelverordnung eingeführt. Es soll für Ärzte attraktiver werden, einen Arztbrief elektronisch zu übermitteln statt per Fax. Künftig können sich Patienten bestimmte Gesundheits-Apps vom Arzt verordnen lassen, die Krankenkassen übernehmen die Kosten. Der Markt für Gesundheits-Apps ist riesig und reicht von netten Spielereien bis zu wichtigen Kontrollfunktionen. So können Diabetiker ihren Blutzuckerspiegel überprüfen, Herzkranke ihren Herzrhythmus und Hypertoniker den Blutdruck. Auch psychisch Kranke können von Apps profitieren. Der Nutzen liegt aber nicht bei jeder App auf der Hand. IT-Fachleute geben zu bedenken, dass die kurzen Produktzyklen eine Nutzenbewertung erschweren oder unmöglich machen.

Laut Gesetz soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ein amtliches Verzeichnis der digitalen Gesundheitsanwendungen führen. Für die Aufnahme in das Verzeichnis ist ein Antrag des Herstellers nötig. Das BfArM soll die App auf Datensicherheit und Funktionalität prüfen. Ein Jahr lang wird sie dann vorläufig von der GKV erstattet. Während der Zeit muss der Hersteller nachweisen, dass die App die Versorgung verbessert.

Scharfe Kontroverse Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wertete diese Methode als "Weltneuheit". Erstmals würden Apps nach Nutzen sortiert. Er wandte sich gegen Schwarzmalerei und Bedenken und betonte: "Wir wollen das Gesundheitssystem fit machen für die digitale Zukunft." Es müsse jetzt schnell endlich etwas in Gang gebracht werden, das sei, zugegeben, "auch ein Stück Neuland". Spahn warb dafür, die Gesundheitsdaten unter staatlicher Kontrolle im Sinne der Patienten zu nutzen und hielt der Opposition vor, die Frage der Datensicherheit zu skandalisieren. Für Linke und Grüne war dies aber ein wesentlicher Grund, die Novelle abzulehnen. Auch die FDP, die sich wie die AfD enthielt, wies auf ungeklärte Datenschutzfragen hin. Achim Kessler (Linke) warnte, die Novelle werde fatale Folgen haben. Datensätze von Versicherten dürften nicht ohne deren Zustimmung weitergegeben werden. Die Verordnung von Apps sei vor allem "ein riesiges Förderprogramm für die IT-Wirtschaft". Auch Maria Klein-Schmeink (Grüne) mahnte einen sorgfältigeren Umgang mit dem Datenschutz an. Die Selbstbestimmungsrechte der Versicherten müssten gewahrt bleiben. Zudem fehle eine klare Strategie. Für eine erfolgreiche Digitalisierung müssten Ziele festgelegt und alle Akteure an einen Tisch gebracht werden. Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) sagte, die Digitalisierung sei eine Chance für Patienten. Es sei gut, wenn Apps und Innovationen endlich in die Versorgung kämen. Allerdings sei Digitalisierung kein Selbstzweck, sondern müsse Patienten auch Nutzen bringen. Versorgungsforschung könne ohne einen hohen Datenschutzstandard nicht gelingen. Gesundheitsdaten müssten nicht nur pseudonymisiert, sondern verschlüsselt werden.

Uwe Witt (AfD) rügte, die Regierung habe die Digitalisierung "im Dämmerschlaf an sich vorbeiziehen lassen". Statt eines Gesamtkonzeptes werde Flickschusterei geboten. Wer eine zentrale Datensammlung anlegen wolle, müsse sich im Klaren sein, dass diese anfällig sei für Missbrauch. Jedwede Speicherung von Gesundheitsdaten müsse freiwillig bleiben. Er warf zudem die Frage auf, ob ältere Patienten mit digitalen Techniken umgehen könnten und schnelles Internet dazu überall verfügbar sei.

Sabine Dittmar (SPD) betonte, die Versorgungsforschung sei auf aktuelle Daten angewiesen. Von den Ergebnissen profitierten alle. Es gehe im Übrigen um Abrechnungsdaten und nicht um individuelle Patientendaten.