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Parlamentarisches Profil : Der Richter: Friedrich Straetmanns

11.11.2019
2023-08-30T12:36:30.7200Z
3 Min

F riedrich Straetmanns kennt die Materie: Bis zu seinem Einzug in den Bundestag vor zwei Jahren hat der 58-jährige Bielefelder als Richter gearbeitet, wenn auch nicht am Straf-, sondern am Sozialgericht. Nie, sagt der rechtspolitische Sprecher der Fraktion Die Linke, hätte er eine verschleierte Zeugin vernommen. Denn die Mimik sei wichtig für die Bewertung einer Zeugenaussage. Dass die Koalition nun aber ein Verhüllungsverbot vor Gericht ins Gesetz schreiben will, sei schlicht "überflüssig". Schon jetzt könne "der oder die Vorsitzende alle ordnungsrechtlichen Maßnahmen in der Sitzung treffen", auch das Ablegen des Schleiers verlangen. Der Passus im Gesetzentwurf sei "eine billige Anbiederung an rechte Argumentations-Schemata", empört sich Straetmanns.

Kernanliegen der Strafprozessreform ist die Beschleunigung der Gerichtsverfahren. Sie sollen nicht mehr so leicht durch Befangenheitsanträge oder missbräuchliche Beweisanträge verschleppt werden können. Doch Straetmanns weist darauf hin, dass erst vor rund zwei Jahren das Strafverfahrensrecht reformiert worden sei. Bevor nun ein neues Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht wird, wolle seine Fraktion "eine wissenschaftlich fundierte Analyse" des jetzigen Standes statt "Schnellschüssen aus der hohlen Hand". Es sei "auf den ersten Blick sicherlich charmant zu sagen, die Verteidiger terrorisieren das Gericht mit Befangenheitsanträgen". Künftig aber soll ein Richter nach einem solchen Antrag bis zu zwei Wochen weiter verhandeln können, obwohl er am Ende vielleicht als befangen abgelehnt wird. Das sei "schon verfahrenstechnisch nicht korrekt". Straetmanns stimmt zu, dass lange Verfahren unerfreulich sind, man könne sie auch an anderer Stelle straffen, "aber nicht auf diesem Weg, den die Regierungskoalition geht".

Neben der Verfahrensbeschleunigung enthält der Gesetzentwurf unter anderem Erleichterungen für Opfer von Sexualstraftaten. So soll es nicht mehr nur für Minderjährige, sondern auch für Erwachsene möglich sein, die richterliche Vernehmung per Video aufzuzeichnen, damit sie nicht im Gerichtssaal aussagen müssen. Das aber verstößt aus Straetmanns Sicht gegen den Grundsatz der mündlichen Verhandlung, "weil man auch bei einer scheinbar objektiven Videoaufnahme niemals die Begleitumstände der Zeugenvernehmung genau erfassen kann". Er könne "rein emotional sehr nachvollziehen, dass wir dem geschädigten Opfer die Aussage ersparen wollen", aber aus rechtsstaatlichen Erwägungen könne Die Linke hier nicht zustimmen. Immerhin hätten Gerichte schon jetzt die Möglichkeit, das Publikum auszuschließen.

"Ganz schlimm", findet Straetmanns, dass bei der Bekämpfung von Einbruchdiebstahl, vor allem bandenmäßigem, die Telekommunikationsüberwachung zugelassen werden soll. Dieser Eingriff in die Privatsphäre sei bisher nur bei schweren Delikten wie der Verabredung zum Mord zulässig. Jetzt drohe hier eine Aufweichung. Der Linken-Abgeordnete hält das Vorhaben schlicht für verfassungswidrig. Ebenso klar lehnt er die Absicht der Koalition ab, zu erlauben, dass aus DNA-Spuren vom Tatort Rückschlüsse etwa auf Haarfarbe oder Hautfarbe von Verdächtigen gezogen werden. Straetmanns nennt hier das Stichwort "Racial Profiling", also Fahndung aufgrund "rassischer" Merkmale. Davon abgesehen seien aus wissenschaftlicher Sicht "nur in absoluten Ausnahmefällen" solche Rückschlüsse möglich.

Friedrich Straetmanns war nicht nur an einem staatlichen Gericht tätig, sondern im Ehrenamt auch an einem kirchlichen. Der Protestant nennt den Glauben "eine ganz wichtige Konstante in meinem Leben". Wenn er sich in bestimmten Lebensphasen von ihm entfernt habe, habe es ihn "wie ein Gummiband" wieder zurück gezogen. Nachdem seine drei Kinder groß sind, widmet Straetmanns seine Freizeit vor allem der Kultur, also Theater, Oper, Konzert und, sofern Zeit bleibt, einem guten Buch. Und er geht "zu meinem Leib- und Magen-Verein Arminia Bielefeld", bei dem er, der Richter, im Ehrenrat ist. Peter Stützle