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Sanierungen : Die Baubranche jubelt

Steuerzuschüsse lassen Kassen klingeln

11.11.2019
2023-08-30T12:36:30.7200Z
2 Min

Ob die steuerlichen Maßnahmen der Koalition nachhaltig zur Rettung des Erdklimas beitragen, ist im Bundestag umstritten. Eine Branche sieht sich aber schon als klarer Gewinner, wenn der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht (19/14338) in Kraft treten sollte. In einer öffentlichen Anhörung des Bundestags-Finanzausschusses reagierte der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes fast schon euphorisch auf die vorgesehene Förderung der energetischen Gebäudesanierung. Es sei mit einem "signifikanten Anstieg" der Sanierungstätigkeit zu rechnen, für die die Branche auch genügend Kapazitäten habe. Das Fördervolumen und der Zeitraum von zehn Jahren seien gut gewählt.

Die Koalition will "rasch und entschlossen" handeln, um den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich zu begrenzen. Dazu sollen Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum ab 2020 für einen befristeten Zeitraum von zehn Jahren durch einen prozentualen Abzug der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert werden. Vorgesehen ist, dass 20 Prozent der Aufwendungen, maximal insgesamt 40.000 Euro je Objekt, über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden können.

Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine rechnet ebenso mit einer schnellen Wirkung der steuerlichen Anreize zur energetischen Sanierung wie die Deutsche Energie-Agentur (dena), die in ihrer Stellungnahme von einem "zentralen Impuls für die energetische Modernisierung" im Gebäudesektor sprach. Das Institut für Energie und Umweltforschung Heidelberg gab allerdings zu bedenken, dass der vorgelegte Vorschlag nur selbstnutzende Eigentümer begünstige. Große Potenziale gebe es aber auch bei gewerblichen Wohneigentümern und gewerblichen Eigentümern von Nichtwohngebäuden, die mit zusätzlichen steuerlichen Instrumenten verstärkt zur Sanierung motiviert werden sollten.

Neben den energetischen Sanierungsmaßnahmen sind Entlastungen für Pendler, eine Absenkung der Mehrwertsteuer im Personenschienenbahnfernverkehr von 19 auf sieben Prozent sowie die Einführung eines neuen Hebesatzes bei der Grundsteuer für Windenergieanlagen vorgesehen.

Dass die Maßnahmen für Fernpendler vor allem einkommensstarke Haushalte entlasten würden, merkte die Organisation "Agora Verkehrswende" kritisch an. Die Mobilitätsprämie bringe hingegen Beziehern geringerer Einkommen nur eine gewisse Verbesserung. Vorgeschlagen wurde eine Weiterentwicklung der Pendlerpauschale, die darin bestehen könne, dass jeder zehn Cent pro gefahrenen Kilometer von der Steuer abziehen könne.

Nach Ansicht des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine reicht die vorgesehene Entlastungswirkung für die Pendler nicht aus. Die Organisation erinnerte daran, dass die Pendlerpauschale im Jahre 2004 auf 0,30 Euro abgesenkt worden sei. Seitdem habe es keine Erhöhung mehr gegeben.