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Geldwäsche : Sammeln mit Ausweis

Anonymer Handel wird stark eingeschränkt

11.11.2019
2023-08-30T12:36:30.7200Z
2 Min

Ein Münzsammler, der beim Händler auf die peruanische 100-Soles-Münze mit der Göttin "Libertas" auf der einen und dem mit Palmzweigen umgebenen peruanischen Wappen auf der anderen Seite stößt, sollte ab dem kommenden Jahr unbedingt einen Ausweis dabei haben, wenn er die begehrte Münze kaufen will: Denn zuletzt war das 1965 geprägte massive Stück aus 46,8 Gramm Gold (Feinheit 900/1000) im Handel für 2.400 Euro zu haben, und damit läge der Preis um 400 Euro über der Grenze, bis zu der Gold und andere Edelmetalle ab Januar 2020 ohne Identifizierung durch den Händler gekauft werden dürfen. Derzeit sind es 10.000 Euro.

Vertreter des Goldhandels liefen in einer Anhörung des Bundestags-Finanzausschusses in der vergangenen Woche Sturm gegen die Änderung, die in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (19/13827) enthalten ist. In dem Entwurf heißt es zur Begründung, es gebe einen starken Bargeldverkehr unterhalb der Schwelle von 10.000 Euro. Dieser "Umgehungshandel" müsse gestoppt werden.

Der Fachverband Edelmetalle hielt dagegen: Die Käufer seien überwiegend Kleinstanleger, und Verkäufer müssten sich ohnehin bei den Händlern identifizieren. Die Käufer zögen es vor, anonym zu bleiben, weil sie Angst vor Einbrüchen hätten, wenn ihre Adressen notiert würden. Gestützt wurde ihre Argumentation durch eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Frank Schäffler, wonach es im vergangenen Jahr insgesamt 77.252 Geldwäsche-Verdachtsmeldungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) gegeben habe. Davon hätten allerdings nur 175 einen Bezug zu Edelmetallen gehabt, also weniger als 0,3 Prozent.

Auch Prepaid-Anbieter protestierten gegen die Ausweitung der Identifizierungspflicht in ihrem Bereich. Der geplante maximale Transaktionsbetrag in Höhe von 20 Euro für Fernzahlungsvorgänge ohne vorherige Kundenidentifizierung sei ungerechtfertigt und schränke den Einsatz risikoarmer E-Geld-Produkte ohne erkennbare Notwendigkeit deutlich ein, erklärte der Prepaid-Verband Deutschland. Die EU-Richtlinie lasse eine Identifizierungsschwelle ab 50 Euro zu. Der Erhalt von Prepaid-Bezahlmöglichkeiten sei wichtig, da die Hälfte der Bundesbürger keine Kreditkarte besitze und mit EC-Karten nicht im Internet bezahlt werden könne. Auch der Steuerberaterverband protestierte gegen eine Aufweichung der Verschwiegenheitspflicht.