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rechT II : Gerichte sollen effizienter arbeiten

Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens angenommen

18.11.2019
2023-08-30T12:36:31.7200Z
2 Min

Die Modernisierung des Strafverfahrens ist das Ziel eines Gesetzes (19/14747) der Koalition, das der Bundestag vergangene Woche beschlossen hat. Die Regelungen sollen die Arbeit der Gerichte effizienter machen. So sollen missbräuchlich gestellte Anträge leichter abgelehnt und die Nebenklagevertretung gebündelt werden können. Die Telekommunikationsüberwachung soll erweitert und die Möglichkeiten der DNA-Analyse im Strafverfahren weitreichender genutzt werden. Der Opferschutz soll gestärkt werden.

Mit Ausnahme der AfD, die sich enthielt, lehnte die Opposition das Gesetz ab und schlug Verbesserungen vor. So plädierte die FDP in einem Gesetzentwurf (19/11090) für eine stärkere Nutzung audiovisueller Aufzeichnungen in Strafprozessen, die Grünen-Fraktion forderte in einem Antrag (19/13515) eine digitale Dokumentation der Hauptverhandlung. Die Vorlagen wurden abgelehnt.

Abgeordnete von FDP, Grünen und Linken betonten, mit dem Entwurf werde das Gegenteil von Modernisierung erreicht. Die Rechte der Beschuldigten und der Verteidigung würden eingeschränkt, sagte Canan Bayram (Grüne). Sie kritisierte wie Niema Movassat (Linke) die Ausweitung der DNA-Analyse. Diese sei diskriminierend und ohnehin ungenau. Movassat sagte, der Entwurf verstoße gegen das Rechtsstaatsprinzip und sei geprägt von latentem Misstrauen gegenüber der Anwaltschaft. Eine wirkliche Modernisierung wäre zum Beispiel die Schaffung der Möglichkeit der audiovisuellen Aufzeichnung gewesen, auf die auch Jürgen Martens (FDP) hinwies. Die Maßnahmen zur effizienteren Gestaltung von Verfahren und zum Opferschutz bezeichnete Martens als groben Unfug. Es gebe auch keine Mitwirkungspflichten der Beschuldigten, denn niemand müsse sich selbst belasten. Roman Reusch (AfD) erklärte, das kurze Gesetzgebungsverfahren sei ein Musterbeispiel dafür, wie man ein Gesetz nicht durchpeitschen sollte. Die Gefahr von Fehlern sei beträchtlich.

Union und SPD werteten das Gesetz als eine von vielen Maßnahmen zur Stärkung des Rechtsstaates. Mit den neuen Regelungen werde für mehr Sicherheit gesorgt, sagte Johannes Fechner (SPD), der wie Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) betonte, dass Beschuldigtenrechte nicht beschnitten würden. Verzögerungen, von denen niemand etwas habe, würden jedoch künftig vermieden, sagte die Unionsabgeordnete. Fechner verwies darauf, dass sich demnächst eine Expertengruppe mit der audiovisuellen Aufzeichnung des Hauptverfahrens befassen werde.