Piwik Webtracking Image

RECHT : Ausschusschef abgewählt

18.11.2019
2023-08-30T12:36:31.7200Z
2 Min

Ein Novum in der Geschichte des Bundestages: Ein Ausschuss berief seinen Vorsitzenden ab. Stephan Brandner (AfD), der den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz leitete, hatte seit einiger Zeit das Vertrauen aller Fraktionen außer der AfD wegen seiner Kommentare zum aktuellen Geschehen verloren. Nach einer positiven Prüfung der Abwahlmöglichkeit stimmte der Ausschuss in der vergangenen Woche in geheimer Wahl mit 37 gegen sechs Stimmen für die Abberufung Brandners. Vorausgegangen war eine Rücktrittsforderung in einer Ausschusssitzung Anfang November.

Die Obleute von CDU/CSU, SPD, FDP, Linken und Grünen erklärten in ihrem Abwahlantrag, Brandner werde dem Amt nicht gerecht. Sein Verhalten lasse "nur den Schluss zu, dass ihm die Bereitschaft oder die persönliche Befähigung fehlt, das wichtige Amt des Vorsitzenden mit der dafür erforderlichen Mäßigung auszufüllen". Trotz Kritik im Ausschuss seien bei Brandner keine Einsicht und keine Veränderung seines Verhaltens zu erkennen. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses müsse jedoch Werte wie Demokratie, Respekt, Toleranz und Vielfalt nicht nur in seiner Amtsführung verkörpern, sondern auch bei seiner sonstigen öffentlichen Betätigung beachten. Die Obleute bedauerten, dass die AfD-Fraktion Brandner nicht zurückgezogen und sie somit zu der Abberufung gezwungen habe.

Hintergrund der Entscheidung sind Äußerungen Brandners auf Twitter nach dem Terroranschlag in Halle und gegen die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Udo Lindenberg, die weithin Empörung ausgelöst hatten. Im Ausschuss hatte Brandner, der seinen Wahlkreis in Thüringen hat, die Vorwürfe zurückgewiesen und das Recht auf freie Meinungsäußerung betont. Bis die AfD einen neuen Kandidaten vorschlägt, leitet der stellvertretende Vorsitzende, Heribert Hirte (CDU), das Gremium.