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Soziales : Die Suche nach »Maß und Mitte«

21.01.2019
2023-08-30T12:36:14.7200Z
2 Min

FDP und Linke wollen die Übernahme der Mietkosten in der Grundsicherung neu gestalten, ziehen aber dabei, wenig überraschend, doch nicht am selben Strang. Das wird nach einem Blick in die Anträge beider Fraktionen (19/6526; 19/7030) schnell klar.

Die Linke fordert, die Kosten der Unterkunft im Arbeitslosengeld-II-Bezug existenzsichernd zu gestalten, also in voller Höhe zu übernehmen und damit die Wohnkostenlücke in der Sozialgesetzgebung zu schließen.

Die FDP-Fraktion verlangt, den Ländern und Kommunen eine stärkere Pauschalierung von Leistungen für Unterkunft und Heizung zu ermöglichen. Sie fordert ferner rechtssichere Vorgaben zum Berechnungsverfahren der Pauschalbeträge oder Kostenobergrenzen. Beide Anträge hat der Bundestag vergangenen Freitag nach erster Lesung an die Ausschüsse überwiesen.

Katja Kipping, Vorsitzende der Linken, kritisierte, die zu zahlenden Mieten lägen oft über dem, was von den Jobcentern als "angemessen" anerkannt werde. "Wir wollen aber keine Zwangsumzüge mehr oder dass sich Menschen die Miete vom Munde absparen müssen", sagte sie.

Peter Aumer (CSU) sagte zu dem Linken-Plan, dass die Zuschüsse des Bundes zu den Unterkunftskosten dann jährlich um eine Milliarde Euro steigen würden. Man müsse auch "Maß und Mitte" einhalten.

Uwe Witt (AfD) stellte fest, derzeit sei nicht klar geregelt, wie die Angemessenheitsgrenzen zu berechnen seien. Außerdem seien die Berechnungen sehr komplex, was zu vielen Klagen vor Sozialgerichten führe.

Dagmar Schmidt (SPD) plädierte dafür, Kosten der Unterkunft künftig nicht mehr zu sanktionieren und jene, die Hartz IV beantragen müssen, nicht schon nach sechs Monaten zu zwingen, sich eine "angemessene" Wohnung zu suchen.

Pascal Kober (FDP) betonte, seine Fraktion denke nicht an bundesweite Pauschalierungen, aber zumindest in bestimmten Regionen sollte dies möglich sein.

Sven Lehmann (Grüne) kritisierte: "Menschen in Hartz IV müssen immer öfter ihre Wohnung mithilfe ihres Regelsatzes finanzieren. Einem Fünftel aller Bedarfsgemeinschaften wird auf diese Weise das Existenzminimum entzogen."