Piwik Webtracking Image

gesundheit : Ärzte fühlen sich gegängelt

Vermittlungsservice soll Wartezeiten auf Arzttermine verkürzen

21.01.2019
2023-08-30T12:36:14.7200Z
2 Min

Mediziner lehnen die im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) geplanten Vorgaben für erweiterte Sprechstunden ab. In einer dreistündigen Anhörung über den Gesetzentwurf (19/6337) vergangene Woche kam auch Kritik von den Krankenkassen sowie von Psychotherapeuten.

Der Spitzenverband der Fachärzte Deutschlands (Spifa) erklärte, durch direkte Durchgriffsregelungen auf das Praxismanagement würden den Ärzten nötige Freiräume zur Organisation einer patientenorientierten Versorgung genommen. Der mit einer Erhöhung auf 25 Sprechstunden pro Woche entstehende Organisations- und Kommunikationsaufwand sei beträchtlich und verzerre den Blick auf die schon bestehende Arbeitsbelastung der Ärzte. Ähnlich kritisch äußerte sich auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).

Der Deutsche Hausärzteverband sprach sich dafür aus, in ländlichen Regionen auf Wirtschaftlichkeitsprüfungen im Bereich der Arznei-, Heil- und Hilfsmittelverordnungen zu verzichten. Auch sollten Hausärzte von Regressen ausgenommen werden. Nach Ansicht des Verbandes hat sich die hausarztzentrierte Versorgung bewährt, die ausgebaut werden sollte. Die Bundesärztekammer (BÄK) äußerte sich besorgt über das Vordringen von Kapitalinvestoren in die ambulante Versorgung und forderte Regelungen gegen einen Missbrauch von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Der jüngste Trend könnte sich kritisch auf die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidungen auswirken.

Kleinteilige Regelungen Der AOK-Bundesverband unterstützt zwar die Ziele des Gesetzentwurfs, warnte jedoch vor kleinteiligen Regelungen und staatlichen Eingriffen in die Selbstverwaltung. Zusätzliche Finanzmittel für Vertragsärzte seien den Beitragszahlern nicht zu vermitteln, wenn sie nur Organisationsprobleme innerhalb der Ärzteschaft beheben sollen. Die Mittel müssten auch mit einer nachweislichen Verbesserung der Versorgungsqualität verknüpft werden. Der Kassenverband sieht auch die geplante Aufhebung der Zulassungssperren für bestimmten Arztgruppen sehr kritisch. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) plädierte hingegen für eine vorübergehende Aufhebung der Zulassungsgrenzen auch für Psychotherapeuten. Vor allem in ländlichen Räumen und im Ruhrgebiet warteten Patienten im Schnitt fünf bis sieben Monate auf den Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung. Die geplante Stufenregelung für die Psychotherapie lehnt der Verband ab. Laut Entwurf sollen Patienten, die eine Psychotherapie benötigen, zunächst von einem Experten begutachtet werden, der die Dringlichkeit des Falls bewertet.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vermisst ein Gesamtkonzept. Lediglich Symptome wie die langen Wartezeiten auf einen Arzttermin würden angegangen. Um die Versorgung zu verbessern, seien jedoch grundsätzliche strukturelle Veränderungen nötig, so etwa eine bedarfsgerechte Verteilung der Ärzte in Stadt und Land sowie ein besseres Zusammenwirken zwischen Ärzten, anderen Gesundheitsberufen und Krankenhäusern.

Mit der Weiterentwicklung der Terminservicestellen sollen Patienten schneller und zielgenauer an Ärzte vermittelt werden. Weil der Gesetzentwurf sehr umfangreich ist und auch etliche thematisch andere Regelungen enthält, soll am 13. Februar eine zweite Anhörung stattfinden.