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RECHT : Netz-DG bleibt Zankapfel

16.12.2019
2023-08-30T12:36:32.7200Z
1 Min

Über die Zukunft des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG), mit dem Online-Plattformen zur zügigen Löschung rechtswidriger Inhalte verpflichtet werden, debattierte der Bundestag in der vergangenen Woche. Anlass waren Berichte des Rechtsausschusses zu Anträgen und Gesetzentwürfen der Oppositionsfraktionen, die der Koalition in der Debatte vorwarfen, Abstimmungen über die Vorlagen zu verhindern. Union und SPD wiesen dies zurück und kündigten einen eigenen Entwurf für Anfang nächsten Jahres an. Ein Antrag der FDP, den Rechtsausschuss zu verpflichten, dem Bundestag bis Ende Januar 2020 Beschlussempfehlungen vorzulegen, wurde abgelehnt.

Die Grünen dringen in ihrem Antrag (19/5950) auf Nachbesserungen, um die Nutzerrechte zu stärken und die Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken sicherzustellen. Die FDP will mit ihrem Entwurf eines Bürgerrechtestärkungsgesetzes (19/204) das NetzDG ersetzen und die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung aufheben. Die Linke fordert in ihrem Entwurf (19/218) die teilweise Aufhebung des NetzDG wegen Zweifel an dessen Verfassungs- und Europarechtskonformität. Die AfD zielt mit ihrem Gesetzentwurf (19/81) auf eine vollständige Aufhebung des Gesetzes, da es ein schwerwiegender Eingriff in das Recht der freien Meinungsäußerung sei.