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Hintergrund : Legendäre Nachtsitzung

Im Jahr 2003 beschloss die rot-grüne Koalition ein heftig umstrittenes Gesundheitssparprogramm

16.12.2019
2023-08-30T12:36:32.7200Z
4 Min

Der Satz aus dem Sommer 2003 hat es zu einer gewissen Berühmtheit gebracht: Nach einem Verhandlungsmarathon der rot-grünen Koalition mit der oppositionellen CDU/CSU über eine Gesundheitsreform scherzte Horst Seehofer (CSU), das sei eine "der schönsten Nächte meines Lebens gewesen". In jener Nacht vereinbarten der damalige Unions-Fraktionsvize und Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) unter anderem die Einführung der Praxisgebühr von zehn Euro, weil die gesetzlichen Krankenkassen tief in den roten Zahlen steckten. Erst Monate später erfuhr die erstaunte Öffentlichkeit, dass bei diesen Verhandlungen noch eine weitere Belastung der Versicherten beschlossen worden war, die später unter dem Begriff "Doppelverbeitragung" für scharfe Kritik sorgte. Mehr als 15 Jahre hat es gedauert, bis die Folgen für die Versicherten nun durch ein Korrekturgesetz zumindest abgemildert werden.

Späte Empörung Es hält sich hartnäckig das Gerücht, die damals verantwortlichen Gesundheitspolitiker hätten die Änderung im sogenannten GKV-Gesundheitsmodernisierungsgesetz geradezu versteckt, damit die Öffentlichkeit davon nichts mitbekommt. Tatsächlich steht der Hinweis auf die Neuregelung aber unübersehbar in der Begründung des Entwurfs: "Alle Rentnerinnen und Rentner zahlen künftig von ihren sonstigen Versorgungsbezügen volle Beiträge." Doch die öffentliche Aufmerksamkeit richtete sich damals weitgehend auf die umstrittene Praxisgebühr und höhere Zuzahlungen der Versicherten, etwa für Medikamente. Richtig ist, dass die damaligen Verhandlungspartner nichts unternahmen, um auf die folgenreiche Änderung aufmerksam zu machen. Erst zum Jahreswechsel 2003/2004 sorgte die Neuregelung dann für Schlagzeilen. Konkret wurde damals beschlossen, dass Rentner auf alle Formen der betrieblichen Altersversorgung den vollen Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlen müssen, also den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberanteil. Daher der Begriff Doppelverbeitragung. Zuvor war auf Betriebsrenten nur der halbe Satz fällig, während Einmalauszahlungen sogar ganz beitragsfrei waren.

Schätzungen gehen von rund sechs Millionen Menschen aus, die seitdem höhere Beiträge abführen müssen. Das können im Einzelfall mehrere Zehntausend Euro sein. Besonders problematisch aus Sicht der Betroffenen: Die Doppelverbeitragung gilt auch für Verträge, die vor der Reform abgeschlossen wurden. Eine solche Rückwirkung von Gesetzen, so wird immer wieder kritisiert, sei nicht zulässig. Hinzu kommt, dass die Betroffenen durch die Änderung in bestimmten Fällen sowohl in der Anspar- als auch in der Auszahlungsphase Beiträge zahlen müssen.

Rechtlich zulässig Klagen gegen die Neuregelung ließen daher nicht lange auf sich warten. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Änderungen in mehreren Verfahren für rechtmäßig. Der Gesetzgeber sei frei darin, die Belastung der Betriebsrenten mit Beiträgen jederzeit zu ändern, auch bei bestehenden Verträgen, entschieden die Karlsruher Richter. Zulässig ist den Urteilen zufolge auch eine gleichzeitige Belastung der Ein- und der Auszahlungen mit Sozialbeiträgen.

Die Empörung über den Eingriff hat jedoch nie nachgelassen. Mehrere Verbände von Betroffenen, wie der Verein Direktversicherungsgeschädigte (DVG), kämpfen seit Jahren verbissen für eine Rücknahme der zu ihren Ungunsten veränderten Regelungen. Parlamentarier berichteten, dass das Thema bei Veranstaltungen in Wahlkreisen und bei Beschwerden an die Abgeordnetenbüros eine Hauptrolle spielt.

Obwohl die Zahl der Abgeordneten wuchs, die für eine Korrektur eintraten, verliefen mehrere Initiativen im Sande. In allen Koalitionsverhandlungen seit 2004 wurde die Frage immer wieder besprochen, sie schaffte es aber nie in ein Regierungsprogramm. Die Koalitionäre schreckten stets vor den Beitragsausfällen in Höhe von jährlich rund drei Milliarden Euro zurück.

Angesichts der immer weiter steigenden Rücklagen in der GKV war dann erst zum Jahreswechsel 2018/2019 der Druck groß genug: Nachdem im Dezember 2018 ein CDU-Parteitag mit großer Mehrheit die Abschaffung der Doppelverbeitragung gefordert hatte, legte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) einen Gesetzentwurf zur Halbierung der Beiträge auf Betriebsrenten ab 2020 vor. Die erhöhte Beitragspflicht empfänden viele Betroffene als ungerecht, hieß es zur Begründung.

Hohe Kosten Die Beitragsausfälle sollten nach dem Willen von Spahn aber nicht die Krankenkassen tragen. Stattdessen fordert der Gesundheitsminister, dass die Löcher weitgehend durch einen Steuerzuschuss gefüllt werden. Das lehnte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) strikt ab. Er verwies auf die Rücklagen von Gesundheitsfonds und Kassen von zusammen über 30 Milliarden Euro. Die Krankenkassen könnten die Beitragsausfälle also auch selbst schultern.

Monatelang bewegte sich nichts. Erst im Zuge der Verhandlungen über die Grundrente kam auch das Thema Doppelverbeitragung wieder auf den Tisch. Union und SPD einigten sich schließlich auf einen Kompromiss, der als "kleine Lösung" schon länger diskutiert worden war: Für alle Betriebsrenten wird ein Freibetrag eingeführt, sodass 60 Prozent der Betriebsrentner maximal die Hälfte des Beitragssatzes zahlen müssen. Die Mindereinnahmen von jährlich 1,2 Milliarden Euro sollen teilweise aus den Rücklagen der Krankenversicherung finanziert werden.

Nun ist allerdings eingetreten, was viele Abgeordnete schon lange befürchtet haben: Obwohl die Lösung viel Geld kostet, sind die Betroffenen am Ende unzufrieden. "Betriebsrentner und Direktversicherte wurden mit ein paar Krümeln abgespeist", kritisiert der DVG. Er plant bereits neue Proteste.

Der Autor ist Korrespondent beim RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).